Kindeswohl schlägt Umgangsrecht: Mord an der Mutter rechtfertigt befristeten Umgangsausschluss des Vaters
Jeder Elternteil hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit seinen Kindern – selbst, wenn ein Elternteil straffällig geworden ist. Doch selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen, die sich am Kindeswohl orientieren. Eine Ausnahme ist beispielsweise die Tötung der Mutter durch den Vater. Einer dieser tragischen Fälle landete kürzlich vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG).