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Kategorie: Familienrecht

  • Ablehnung eines Richters: Befangenheitsbesorgnis muss sofort angesprochen werden
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    Ablehnung eines Richters: Befangenheitsbesorgnis muss sofort angesprochen werden

    Ein Befangenheitsantrag hat Erfolg, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn objektiv nachvollziehbar ist, dass der Ablehnende beim Richter eine Haltung wahrnimmt, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann. Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen und Gedankengänge des Ablehnenden scheiden als Ablehnungsgrund ebenso aus wie geäußerte Rechtsauffassungen des Richters. In einer Familiensache, die dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) vorgelegt wurde, hatte einer Partei die Verfahrensführung des Richters nicht gefallen.

  • Uneinigkeit zum Trennungstag: Zusammenveranlagung im Jahr nach der Trennung legt Verdacht des Steuerbetrugs nahe
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    Uneinigkeit zum Trennungstag: Zusammenveranlagung im Jahr nach der Trennung legt Verdacht des Steuerbetrugs nahe

    Oftmals unterschätzt ist es, wie wichtig der konkrete Tag der ehelichen Trennung für die Vermögensauseinandersetzung werden kann. Denn es gibt gegenseitige Auskunftsansprüche über das Vermögen am Trennungstag – die greifen aber nur, wenn man ein bestimmtes Datum nennen und beweisen kann. Der Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zeigt auf, wie relevant dieses exakte Datum auch für das Finanzamt sein kann, das im Ernstfall keinen Spaß versteht.

  • Nach langer Trennungszeit: Ehewohnung darf nach offensichtlichem Scheitern der Ehe schließlich versteigert werden
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    Nach langer Trennungszeit: Ehewohnung darf nach offensichtlichem Scheitern der Ehe schließlich versteigert werden

    Die Immobilie, in der Eheleute zusammen gewohnt haben, ist auch nach der Trennung noch die sogenannte „Ehewohnung“. Das entfaltet bis zur Scheidung gewisse Schutzmechanismen zugunsten desjenigen, der noch darin wohnt. Was jedoch passiert, wenn es trotz langer Trennung immer noch nicht zur Scheidung gekommen ist, während eine der beiden Parteien jedoch finanziell so schlecht gestellt ist, dass er auf die Teilungsversteigerung drängt, zeigt der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).

  • Getrennt unter einem Dach: Unterhaltsberechnung bei wirtschaftlicher Verflechtung
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    Getrennt unter einem Dach: Unterhaltsberechnung bei wirtschaftlicher Verflechtung

    Vieles spricht für eine Trennung „im Guten“ – gerade wenn Kinder involviert sind. Dennoch zeigt ein Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) die rechnerischen Herausforderungen auf, die eine solche Ausnahme mit sich bringt. Denn leider beweist sich auch hier, dass es früher oder später zu (finanziellen) Streitigkeiten kommt, die gerichtlich gelöst werden müssen.

  • Zu jung gibt es nicht: Auch ein Kleinkind hat Anrecht auf Beistand im Umgangsverfahren
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    Zu jung gibt es nicht: Auch ein Kleinkind hat Anrecht auf Beistand im Umgangsverfahren

    In Verfahren vor dem Familiengericht zum Kindeswohl kommt einem „Verfahrensbeistand“ große Bedeutung zu. Dieser „Anwalt des Kindes“ soll die Interessen des Kindes formal in das Verfahren einbringen. Denn das Gesetz geht davon aus, dass das Interesse des Kindes nicht mit dem beider Eltern im Einklang sein kann – sonst würden diese sich nicht vor Gericht darüber streiten. Im Folgenden hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zu klären, ob die Entscheidung zulässig ist, einem dreijährigen Kleinkind keinen Verfahrensbeistand zu bestellen, weil das Kind ohnehin zu klein ist, um seinen Willen zu ermitteln.

  • Nacheheliche Solidarität: Steuerliche Zusammenveranlagung sollte auch nach Trennung besser nicht verweigert werden
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    Nacheheliche Solidarität: Steuerliche Zusammenveranlagung sollte auch nach Trennung besser nicht verweigert werden

    Trennung und Scheidung sind emotional nicht einfach. Dennoch ist Eheleuten anzuraten, auch nach Liebes- und Beziehungsende in den wichtigsten Dingen an einem Strang zu ziehen, so beispielsweise bei ihrer Steuererklärung. Denn wenn einer von beiden seine Mitarbeit an der (gemeinsamen) Steuererklärung verweigert, kann dies teuer werden, so wie im folgenden Fall des Oberlandesgerichts Bamberg (OLG).

  • Nicht nur Wissensvermittlung: Bei Verweigerung der Schulpflicht droht Sorgerechtsentzug
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    Nicht nur Wissensvermittlung: Bei Verweigerung der Schulpflicht droht Sorgerechtsentzug

    Der Entzug des Sorgerechts sollte in Familiensachen immer das letzte Mittel sein. Im Folgenden gab das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) den Eltern des betreffenden Kindes das Sorgerecht, das ihnen vom Familiengericht (FamG) bezüglich Aufenthaltsbestimmungsrecht, Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten sowie Beantragung öffentlicher Hilfen entzogen war, zwar zurück, doch nicht ohne den ernsten Hinweis, das dies durchaus nicht auf Dauer gelten muss.