Teurer Softwaretest: Arbeitgeber gibt zu viele Daten preis und muss zahlen
Welche Daten seiner Mitarbeiter ein Arbeitgeber weitergeben darf, ist auch nach neun Jahren Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vielen unklar. Daher musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun auch über die Frage entscheiden, ob ein Arbeitgeber zu Testzwecken zu viele Mitarbeiterdaten an eine neue Personalsoftware weitergegeben hatte, und – wenn ja – welche Schadensersatzforderung hierbei anzusetzen sei.