Kündigung nach Sozialplan Punktesystem: Ihre Rechte bei Betriebsänderungen
Das Punktesystem im Sozialplan dient der objektiven Personalauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und berücksichtigt Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten. Häufige Fehlerquellen sind unvollständige Datenerfassung, falsche Berechnungen oder willkürliche Gewichtungen. Betroffene sollten die Dreiwochenfrist für Kündigungsschutzklagen beachten und ihre Punkteberechnung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.