
Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitnehmer trifft volle Darlegungs- und Beweislast als Voraussetzung für Entgeltanspruch
Meist dient der Urlaub der Erholung. Oft aber kann er kränker machen, als man es vor Urlaubsantritt war. Doch Vorsicht vor einer “Urlaubsverlängerung auf Krankenschein”. Denn mit der folgenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Tunesien hatte selbst der Arbeitnehmer, den man in Sachen “krank aus dem Urlaub zurück” als Wiederholungstäter beschreiben kann, nicht gerechnet.