Scheidung nach 3 Jahren Trennungszeit: Das gilt ohne Zustimmung des Partners

Leben Ehegatten seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern der Ehe nach § 1566 Abs. 2 BGB unwiderlegbar vermutet. Eine Zustimmung des anderen Ehepartners ist für die Scheidung nicht mehr erforderlich. Ein Rechtsanwalt bleibt dennoch notwendig, um den Scheidungsantrag ordnungsgemäß beim Familiengericht einzureichen.

Arbeitnehmer hat gekündigt und kommt nicht mehr zur Arbeit

Erscheint ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung nicht mehr zur Arbeit, bleiben für Arbeitgeber viele Fragen offen. Ob weiterhin Lohn zu zahlen ist, welche rechtlichen Schritte möglich sind und wann Abmahnung, Kündigung oder Schadensersatz in Betracht kommen, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften ab.

Arbeitnehmer hat gekündigt und wird krank: Was gilt für die Entgeltfortzahlung?

Wer nach einer Eigenkündigung krank wird, behält grundsätzlich den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Arbeitgeber dürfen die Zahlung jedoch anzweifeln, wenn konkrete Umstände Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Zudem können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und Auswirkungen auf das Krankengeld entstehen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und Sicherheit.

Top-News

  • Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test
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    Vergütung bei Betretungsverbot trotz negativem Corona-Test

    Ein Unternehmen erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnete. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16.6.2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.

  • Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
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    Kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

    Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Daraus kann der Arbeitnehmer aber unmittelbar keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten.