Wesentliches Wohnungsdetail: Eigentümer von Penthousewohnung steht nach langer Dachterrassensperrung Entschädigung zu
Laut Definition ist ein Penthouse ein exklusives Apartment auf dem Flachdach eines Etagen- oder Hochhauses mit zumeist umlaufender Terrasse. Ob ein Eigentümer einer derartigen Wohnung daher auch eine Entschädigung verlangen kann, wenn er seine Dachterrasse über mehrere Jahre nicht nutzen konnte, musste das Landgericht Frankfurt am Main (LG) bewerten.
Mit Verwaltervertrag abgegolten: Wohnungsverwalter darf keine zusätzliche Vermittlungsprovision verlangen
Dass ein Wohnungsverwalter für die Vermittlung neuer Mietverträge eine Provision erhält, klingt zuerst nicht ungewöhnlich. Wohl auch deshalb wurde eine solche Regelung von den beiden Streitparteien einst auch vertraglich festgelegt. Auf den zweiten Blick sollte man sich aber den eigentlichen – also ursprünglichen – Zweck eines Verwalters genauer ansehen. Genau das tat der Bundesgerichtshof (BGH).
Erfolgreiche Anfechtung: Grundstücksverkäufer dürfen Feuchtigkeitsschäden nicht herunterspielen
Wieder einmal stand die Frage im Raum, wie weit die gesetzliche Aufklärungspflicht eines Immobilienverkäufers genau geht. Welche Folgen falsche oder verharmlosende Angaben eines Verkäufers beim Immobilienkauf haben können, stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) klar. Dabei ließ sich das Gericht auch von der angegebenen Ahnungslosigkeit über den Schadensumfang nicht täuschen, die von der ersten Instanz noch angenommen wurde.
Top-News
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Gekündigte Lebensversicherung: Vorsicht vor gleichzeitigem Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall
Der Sinn einer Lebensversicherung besteht unter anderem darin, dass für den Fall des Todes des Versicherungsnehmers eine oder mehrere Personen berechtigt sein sollen, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste die Frage klären, ob die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer auch gleichzeitig den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall nach sich zieht.
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Folgenreiches „Späßchen“: Entblößte Genitalien und angedeutetes Ins-Auto-Pinkeln führen auch auf dem Bau zur Kündigung
Dass manche Berufsbranchen eine derbe Sprache und einen noch derberen Humor für sich beanspruchen, gehört zu einer eher überholten Tradition. Dass heutzutage auch auf dem Bau „Späße“ am Arbeitsplatz mehr als nur unpassend sein und entsprechend eine Kündigung nach sich ziehen können, beweist dieser Fall, der vor dem Arbeitsgericht Weiden (ArbG) landete.
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Folgen der Freistellung: Wer Mitarbeitern vertragsmäßige Beschäftigung verweigert, muss sie zur Konkurrenz ziehen lassen
Wer Mitarbeiter möglichst schnell per Freistellung loswerden möchte, sollte sich auch damit abfinden, dass die entsprechenden Arbeitnehmer zur direkten Konkurrenz wechseln könnten. Dass das eine nicht ohne das andere geht, musste im Folgenden das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) klarstellen.