Unvollstreckbarer Titel: Keine Zahlung an unkonkret benannte Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig, kann somit auch nicht als eigenständige Rechtsperson auftreten, kein Konto eröffnen und auch nicht im eigenen Namen klagen oder verklagt werden. Rechtsinhaber sind immer die einzelnen Miterben gemeinsam – und diese müssen klar benannt sein. Dies führt in der Praxis häufig zu Problemen, wie auch der Fall des Landgerichts Lübeck (LG) zeigt.