
Mieter tragen Verfahrenskosten: Wer es trotz berechtigten Räumungsanspruchs des Vermieters auf einen Prozess anlegt, der zahlt
Räumungsprozesse sind eine teure Angelegenheit. Klar ist zwar, dass dieser Grund niemanden abschrecken sollte, sein gutes Recht einzufordern. Dennoch bleibt Obacht angesagt, wenn man sich lediglich im Recht fühlt! Wer auf juristischen Rat im Voraus verzichtet, muss sich dann auch einem eventuell kostspielig endenden Urteil fügen, wie es im Folgenden das Oberlandesgericht Dresden (OLG) ausspricht.