Außergewöhnlicher Umstand: Keine Ausgleichszahlung nach Verspätung durch Blitzeinschlag
Wer mit dem Flugzeug zu spät kommt, lässt meistens prüfen, ob es eine Ausgleichszahlung dafür geben kann. Es war die Aufgabe des Landgerichts Frankfurt am Main (LG), den Zahlungsanspruch von Flugpassagieren nach einer erheblichen Verspätung einer Prüfung zu unterziehen.