
“Corona-Pauschale”: BGH definiert Sachverständigenrisiko
Das sogenannte Werkstattrisiko schützt einen Unfallgeschädigten mit Erteilung des Reparaturauftrags – unabhängig davon, ob die Rechnung bereits beglichen wurde oder nicht. Somit soll er nach einem unverschuldeten Unfall von unnötigem Aufwand verschont werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dieses Werkstattrisiko nun auf Sachverständige erweitert, die für eine Schadensregulierung hinzugezogen werden.