
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot: Vermieterin von E-Scootern haftet für Kosten einer Umsetzung
E-Scooter erregen die Gemüter vieler Verkehrsteilnehmer, und das nicht nur hierzulande. Eines der Probleme ist das kopflos anmutende Abstellen auf Gehwegen, das die Fahrzeuge zu gefährlichen Hindernissen macht. Ein solcher Fall musste nun durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (VG) entschieden werden – die Frage war: Wer haftet für das Umsetzen eines solchen Scooters?