
Sturz im Bus: Vernachlässigung der Eigensicherung kostet den Schmerzensgeldanspruch
Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, sollte immer ein Auge auf seine Umgebung und eines auf das eigene Verhalten gerichtet haben. Da man das Verhalten Fremder nämlich nicht erahnen kann, legen Gerichte darauf Wert, dass man stets für ein Mindestmaß an Eigensicherung sorgt, um Kollisionen sämtlicher Art zu umgehen. So ist das Urteil des Amtsgerichts München (AG) einem im Bus gestürzten Fahrgast gegenüber nur folgerichtig.