Angabe fiktiver Personalien: Wer nicht sachdienlich an der Fahrerermittlung mitwirkt, muss Fahrtenbuchauflage hinnehmen
Nach Geschwindigkeitsverstößen meint man allgemeinhin, dass ein Foto aussagekräftig genug sei, um den „Bleifuß“ zu ermitteln. Doch immer wieder ist es an den Gerichten, zu bewerten, ob die behördlichen Ermittlungsversuche ausreichend waren und deren Anordnungen vor Justitia Bestand haben. So kam der Fahrzeughalter hier vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) zwar um Fahrverbot und Bußgeld herum, ohne Folgen blieb sein nicht sachdienliches Mitwirken aber nicht.