Funktionsbeeinträchtigung genügt: Verbotswidriges Abstellen eines Motorrads auf Sonderparkplatz rechtfertigt Abschleppmaßnahme
Ob ein Motorrad, das verbotswidrig auf einem Sonderparkplatz für Elektrofahrzeuge abgestellt wurde, abgeschleppt werden darf, ohne dass es auf das Vorliegen einer konkreten Behinderung ankommt, musste das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) entscheiden.