Aktuelles

Kategorie: Sonstiges

  • Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit? Kleinere Pannen und ungeplante Ereignisse vereiteln nicht gleich einen ganzen Segeltörn
    Sonstiges

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit? Kleinere Pannen und ungeplante Ereignisse vereiteln nicht gleich einen ganzen Segeltörn

    Wenn einer eine Reise tut, kann er was erleben. Natürlich sind nicht gleich alle Erlebnisse auf Reisen erinnerungswürdig, dennoch sollte man es bei der Einforderung von Ersatzleistungen wegen Reisemängeln nicht übertreiben. Ob der Ersatz einer Monokielyacht durch einen Katamaran einen Mangel darstellt und in der Summe mit kleineren Unannehmlichkeiten eine Forderung weit über Reisepreis rechtfertigen kann, musste das Landgericht Frankfurt am Main (LG) bewerten.

  • Kostenerstattung durch Airline: Ursprünglich vereinbarter Zielort ist zentraler Bestandteil des Flugvertrags
    Sonstiges

    Kostenerstattung durch Airline: Ursprünglich vereinbarter Zielort ist zentraler Bestandteil des Flugvertrags

    „Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien“ – so locker wie im vielzitierten angeblichen Fußballerzitat nehmen Reisende ihren „Landeplatz“ wohl eher selten. Wo der Flieger landen soll, ist schließlich ein elementarer Bestandteil einer Flugreise. Doch was passiert eigentlich, wenn die Fluggesellschaft nach Buchung den Zielort ändert? Ob man als Fluggast dann den anfallenden Zusatzaufwand ersetzt bekommen kann, klärte das Amtsgericht Düsseldorf (AG).

  • Haftungsbeschränkung unwirksam: Betreiberin haftet für beschädigte Yacht im „Winterlagerplatz“
    Sonstiges

    Haftungsbeschränkung unwirksam: Betreiberin haftet für beschädigte Yacht im „Winterlagerplatz“

    Für die Beurteilung, ob ein Vertrag über die Unterstellung einer Yacht als Lagervertrag und nicht als einfacher Mietvertrag zu sehen ist, war entscheidend, welche Pflichten daraus folgen. Denn für die entstandenen Sturmschäden wollte die Vertragspartnerin nicht haften, obwohl beide Seiten einen „Mietvertrag“ abgeschlossen hatten. Das Landgericht Hamburg (LG) musste daher entscheiden, in welchem Umfang in Sachen Haftung dieser Vertrag nun galt.

  • Eigene Fehlplanung: Kein Schutz durch Reiserücktrittsversicherung bei verpasstem Flug wegen Stau
    Sonstiges

    Eigene Fehlplanung: Kein Schutz durch Reiserücktrittsversicherung bei verpasstem Flug wegen Stau

    Wann genau ist ein Ereignis eigentlich unvorhersehbar und sind die daraus resultierenden Konsequenzen unvermeidbar? Ein Stau auf einer Autobahn stellt jedenfalls kein solches Ereignis dar, wenn man sich die folgenden Begründungen von Landgericht (LG) und Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) anschaut, mit denen eine Frau auf ihren Reisekosten sitzenblieb, ohne dass die eigens abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung griff.

  • Direktanspruch gegen Mittelsmann: Betrugsopfer haften trotz grober Fahrlässigkeit nach Geldüberweisung nicht immer mit
    Sonstiges

    Direktanspruch gegen Mittelsmann: Betrugsopfer haften trotz grober Fahrlässigkeit nach Geldüberweisung nicht immer mit

    In Zeiten vermehrter und vor allem immer ausgeklügelterer Online- und Telefonbetrügereien ist guter Rat teuer, wenn das eigene Geld auf einem fremden Konto gelandet ist. Wenn die eigene Bank daraufhin die Rückerstattung verweigert, weil man ja selbst grob fahrlässig gehandelt hat, kann man den Betrag laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) künftig direkt beim Empfänger geltend machen.

  • Veranstalter haftet für Reisebürofehler: Kunden können bei erheblichen Abweichungen vor Reiseantritt kostenlos stornieren
    Sonstiges

    Veranstalter haftet für Reisebürofehler: Kunden können bei erheblichen Abweichungen vor Reiseantritt kostenlos stornieren

    Ein Kunde mit Reiselust hatte eigentlich noch Glück im Unglück, denn der Mangel an seiner geplanten Auszeit kam schon vor Reiseantritt ans Licht. Dennoch sah er sich mit einer Stornorechnung des Veranstalters konfrontiert, der für die fehlerhafte Informationen eines Reisebüromitarbeiters nicht verantwortlich sein wollte. Also kam doch noch Ärger auf, mit dem sich schließlich das Amtsgericht München (AG) auseinandersetzen musste.

  • Tod im Hotelzimmer: Keine Kostenübernahme für Tatortreinigung und Renovierung
    Sonstiges

    Tod im Hotelzimmer: Keine Kostenübernahme für Tatortreinigung und Renovierung

    Wenn ein TV-Krimi nach 90 Minuten endet, sind meist alle offensichtlich spannenden Fragen gelöst. Der Fall vor dem Landgericht Regensburg (LG) zeigt jedoch, dass nach Klärung eines realen (wenngleich hier natürlichen) Todesfalls immer noch viele Antworten offenbleiben – zum Beispiel, ob ein Hotel von einem Nachlasspfleger Schadensersatz für die Aufwendungen verlangen kann, die durch dem Tod eines Gastes im Hotelzimmer entstanden waren.

  • Kein Geldbetrag fällig: Lidl darf seine App weiterhin als kostenlos bezeichnen
    Sonstiges

    Kein Geldbetrag fällig: Lidl darf seine App weiterhin als kostenlos bezeichnen

    „Wenn etwas kostenlos ist, bist du das Produkt“, ist ein weiser Spruch, der nicht erst durch das „www“ oftmals bittere Wahrheit erfahren hat. Doch besonders seit Erfindung des Internets sind Daten eine harte Währung, die sich für Unternehmen jeglicher Art digital rentiert. Was aber rechtlich dran ist an diesen Worten, musste das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) klären. Die Frage war, ob ein Discounter seine App als „kostenlos“ bezeichnen darf, obwohl dafür Nutzerdaten erhoben und verarbeitet werden.

  • Bolzen ohne Sicherungsstift: Bringt ein Montagefehler einen Drehkran zu Fall, haften alle Beteiligten gemeinsam
    Sonstiges

    Bolzen ohne Sicherungsstift: Bringt ein Montagefehler einen Drehkran zu Fall, haften alle Beteiligten gemeinsam

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) befasste sich mit einem schweren Unfall. Ein Turmdrehkran stürzte während der Bauarbeiten um und fiel auf einen benachbarten Supermarkt. Dort verletzte er zwei Menschen und kostete einem Kind das Leben. Dass ein solcher Kran nicht nur von einem Paar Hände montiert und kontrolliert wird, hatte zur Folge, dass das Gericht über die Verantwortung aller Beteiligten und somit deren Haftungsverteilung zu befinden hatte.