Entschädigungsanspruch bestätigt: Zu wenig Personal bei Sicherheitskontrolle trotz erwartbar hohem Passagieraufkommen

Artikel vom 04.05.2026

Verpassen Flugpassagiere ihre Flüge, liegt das Verschulden meist bei ihnen, da sie sich erheblich verschätzt haben, wie lang die zuvor nötigen Kontrollen dauern. Ähnlich verhielt es sich im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Hier verlangte ein Fluggast Schadensersatz, weil er den Zeitaufwand bei den Sicherheitskontrollen kürzer einschätzte und daher seinen Flug verpasste. Hatte auch dieser Passagier schlichtweg getrödelt oder bekam er Recht?

Verpassen Flugpassagiere ihre Flüge, liegt das Verschulden meist bei ihnen, da sie sich erheblich verschätzt haben, wie lang die zuvor nötigen Kontrollen dauern. Ähnlich verhielt es sich im folgenden Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG). Hier verlangte ein Fluggast Schadensersatz, weil er den Zeitaufwand bei den Sicherheitskontrollen kürzer einschätzte und daher seinen Flug verpasste. Hatte auch dieser Passagier schlichtweg getrödelt oder bekam er Recht?

Der Reisende hatte für sich und seine Begleitung Flüge nach Korsika und Sardinien gebucht und erschien zum Reiseantritt durchaus rechtzeitig am Flughafen. Trotzdem konnten die beiden wegen zu langer Warteschlangen die Sicherheitskontrolle nicht rechtzeitig passieren – sie verpassten den Abflug. Zunächst wies das Landgericht die Klage des Mannes ab, weil der Übergang vom Check-in zum Kontrollbereich nicht in der Verantwortung der Bundespolizei lag. Das Paar argumentierte jedoch, dass die Verzögerung allein auf zu geringe Personalkapazitäten bei den Sicherheitskontrollen zurückzuführen war.

Im Berufungsverfahren änderte das OLG die Entscheidung der Vorinstanz. Das Gericht stellte fest, dass die Bundespolizei die ihr obliegende Pflicht verletzt hatte, Kontrollen sinnvoll zu organisieren und ausreichend geschultes Personal einzusetzen, damit die Kontrollen entsprechend zügig ablaufen. Vor dem betreffenden Kontrollbereich standen zu lange Warteschlangen, da nur ein Bruchteil der Kontrollspuren geöffnet war – und das, obwohl mit einem hohen Passagieraufkommen zu rechnen war. Der Mann und seine Begleitung hatten ihrerseits alles richtig gemacht, waren frühzeitig am Flughafen und konnten keinen Ersatzflug buchen. Die Verzögerungen waren allein der mangelhaften Organisation geschuldet, weshalb die Amtspflicht der Bundespolizei verletzt wurde und die Reisenden durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz hatten.

Hinweis: Wenn Sicherheitskontrollen zu lange dauern und Flüge deshalb verpasst werden, können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen ihr Anrecht auf Entschädigung einklagen. Die Verantwortlichen müssen ausreichend Personal bereitstellen.

Quelle: Brandenburgisches OLG, Urt. v. 01.12.2025 – 2 U 13/25

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2026)

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