
Ordentliche Änderungskündigung: Unwillen gegen gesonderte Prüfung kostet einstigen Rettungssanitäter den Arbeitsplatz
Dass die Änderung eines Gesetzes durchaus einen Kündigungsgrund darstellen kann, zeigt dieser Fall, den das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) zu entscheiden hatte. Der Arbeitnehmer hatte dabei eine ihm großzügig anberaumte Übergangsfrist zum Erhalt seiner Anstellung schlichtweg ignoriert.