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Kategorie: Arbeitsrecht

  • Beschwerde oder Rechtsanspruch? Betriebsrat darf bei Abmahnung keine Einigungsstelle einschalten
    Arbeitsrecht

    Beschwerde oder Rechtsanspruch? Betriebsrat darf bei Abmahnung keine Einigungsstelle einschalten

    Betriebsräte sollten wissen, in welchen Fällen sie helfen können und wann sie auf die Gerichte zurückgreifen müssen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) zeigt auf, dass eine Einigungsstelle nicht bei allen Differenzen das richtige Mittel der Wahl ist. Das Zünglein an der Waage ist die Antwort auf die Frage: Handelt es sich hierbei um eine Beschwerde oder einen Rechtsanspruch?

  • Außergewöhnlicher Umstand: Keine Kündigung nach unverschuldetem Verlust des Aufenthaltstitels und Visumproblemen
    Arbeitsrecht

    Außergewöhnlicher Umstand: Keine Kündigung nach unverschuldetem Verlust des Aufenthaltstitels und Visumproblemen

    Auf den ersten Blick hat der Arbeitnehmer in diesem Fall das Zuspätkommen auf neue Höhen getrieben. Doch dass die dreieinhalb Monate „Urlaubsverlängerung“ alles andere als freiwillig waren, lag angesichts der dem Arbeitsgericht Herne (ArbG) dargelegten Fakten mehr als nahe. Genau daher trafen sich der Arbeitgeber und sein gekündigter Arbeitnehmer dort auch wieder.

  • „Er oder wir!“: Kündigung darf erst letztes Mittel sein, wenn andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht greifen
    Arbeitsrecht

    „Er oder wir!“: Kündigung darf erst letztes Mittel sein, wenn andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht greifen

    Wenn auch nur einer unter vielen stört, kann dieser den gesamten Betriebsablauf durcheinanderbringen. Ob es ausreicht, dass sich ein Großteil der Belegschaft einig ist, dass ein Kollege gehen müsse, um den betrieblichen Frieden wiederherzustellen, musste kürzlich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) entscheiden. Man ahnt: Eine sogenannte Druckkündigung ist nicht so einfach.

  • Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche
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    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche

    Krankheitsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst sind aufgrund verstärkter Fürsorgepflicht und tarifvertraglicher Sonderregelungen schwerer durchsetzbar als in der Privatwirtschaft. Für Angestellte und Arbeiter gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG), das im öffentlichen Dienst durch tarifvertragliche Bestimmungen, insbesondere im TVöD und TV-L, in bestimmten Einzelpunkten ergänzt wird. Abfindungsansprüche können sich durch spezielle tarifvertragliche Regelungen wie den TVöD oder TV-L ergeben, etwa bei betriebsbedingter Beendigung. Ein genereller Abfindungsanspruch besteht jedoch nicht. Beamte genießen besonderen Schutz und können nur in extremen Ausnahmefällen entlassen werden. Eine fachkundige Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage unerlässlich.

  • Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen
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    Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen

    Die Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG ist eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet ohne Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage. Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie materiell rechtswidrig war. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet gehindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben (§ 5 KSchG), oder wenn die Kündigung von Anfang an nichtig ist – etwa wegen fehlender Schriftform, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder ohne erforderliche Zustimmung eines Dritten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend für die Wahrung der Rechte.

  • Änderungskündigung betriebsbedingt: Ihre Rechte und Handlungsoptionen im Überblick
    Arbeitsrecht

    Änderungskündigung betriebsbedingt: Ihre Rechte und Handlungsoptionen im Überblick

    Die betriebsbedingte Änderungskündigung bietet dem Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Bedingungen im Wege einer Kündigung anstelle einer Beendigungskündigung vorzuschlagen. Das Angebot können Sie annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und gerichtlich überprüfen lassen. Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt akzeptieren. Entscheidend sind die ordnungsgemäße Sozialauswahl, sachliche Begründung der betrieblichen Notwendigkeit und verhältnismäßige Änderungen. Eine rechtliche Prüfung ist aufgrund der komplexen Rechtslage und möglichen Unwirksamkeit empfehlenswert.

  • Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Rechte und Schutzfristen im Überblick
    Arbeitsrecht

    Kündigungsfrist nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: Ihre Rechte und Schutzfristen im Überblick

    Nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende bei Arbeitgeberkündigungen. Diese gesetzliche Schutzfrist nach § 622 BGB kann durch Tarifverträge modifiziert werden. Wichtige Aspekte sind die korrekte Berechnung der Betriebszugehörigkeit, unterschiedliche Fristen für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigungen sowie die Rechtswirkungen bei fehlerhaften Kündigungsfristen. Eine fachkundige Beratung sichert die optimale Durchsetzung Ihrer Rechte.

  • Kündigungsfrist in der Leiharbeit: Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer
    Arbeitsrecht

    Kündigungsfrist in der Leiharbeit: Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer

    Kündigungsfristen in der Leiharbeit unterliegen sowohl gesetzlichen Regelungen nach § 622 BGB als auch tarifvertraglichen Bestimmungen der Zeitarbeitsbranche. Leiharbeitnehmer haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, jedoch können Tarifverträge kürzere Kündigungsfristen vorsehen. Das Dreiecksverhältnis zwischen Verleihunternehmen, Leiharbeitnehmer und Entleiher schafft besondere rechtliche Herausforderungen. Nach neun Monaten Überlassung greift der Gleichbehandlungsgrundsatz. Professionelle Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage empfehlenswert.

  • Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
    Arbeitsrecht

    Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet

    Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.

  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
    Arbeitsrecht

    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen

    Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.