Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
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Umgangsrecht: Näherungsverbot gegen den Stiefvater ist selbst durch Mutter nicht anfechtbar
Wenn gegen den Stiefvater eines Kindes ein Näherungsverbot ausgesprochen wird, obwohl ein Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist, kann die Ehefrau und Mutter des Kindes ein Beschwerdeverfahren dagegen einlegen – oder etwa nicht? Nein, sagt das Oberlandesgericht Rostock (OLG), und legt eine eindeutige Begründung seiner Entscheidung vor.
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Staatliches Ordnungsinteresse: Auch bei nicht geklärter Identität eines Elternteils muss ein Kind einen Namen haben
Wie selbstverständlich tragen wir alle unseren Nachnamen, ob den ursprünglichen Familiennamen oder den freiwillig angenommenen Namen nach einer Heirat. Aber was ist, wenn der Name des namensgebenden Elternteils nicht bekannt bzw. nicht nachgewiesen ist – welchen Namen trägt dann das Kind?
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Selbstbestimmung im Umgangsrecht: Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass verbindliche Umgangsregelung kein Muss ist
Eltern, die den Umgang mit ihren Kindern gerichtlich regeln lassen wollen, können sich grundsätzlich auf Art. 6 Grundgesetz (GG – Schutz von Ehe und Familie) berufen. Zu beachten ist hierbei das Wort „grundsätzlich“ – denn trotz des Grundrechts müssen die Fachgerichte hier nicht immer eine Entscheidung treffen. So nahm das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerden zweier Eltern nicht an.