Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?
Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]
Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr: Geht das?
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist und was Sie beachten sollten.
Umgang mit gekündigten Mitarbeitern: Was Arbeitgeber rechtssicher beachten müssen
Freistellung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Rückgabe: So gestalten Arbeitgeber den Umgang mit gekündigten Mitarbeitern rechtssicher.
Top-News
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Vertraglich zugesicherte Nebentätigkeit: Kirchliche Trägerschaft darf Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche außerhalb der Klinik nicht untersagen
Was von Vertragsparteien einmal unterschrieben wurde, ist später einseitig nur schwerlich abzuändern. Das musste auch ein kirchlicher Klinikbetreiber in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) lernen. Dieser wollte seinem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht nur innerhalb der Klinik verbieten, sondern auch außerhalb. Und dies vertrug sich rein gar nicht einer früher erteilten Nebentätigkeitsgenehmigung.
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Verkehrssicherungspflichten bei Crossrennen: Veranstalter haften nicht für ungewöhnliche Schadensabläufe außerhalb üblicher Szenarien
Sich bei Autorennen aus Selbstschutz besser nicht in der Nähe von am Fahrbahnrand positionierten Reifenstapeln aufzuhalten, sollte sich jedem Motorsportfan von selbst erschließen. Ob hingegen das eher unerwartete Risiko, von sich vom Fahrzeug lösenden Rädern getroffen zu werden, dem Veranstalter zuzuschreiben ist, musste das Landgericht Osnabrück (LG) klären. Und das Wort „unerwartet“ gibt schon einen Hinweis, wie die Antwort ausfiel.
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Verdacht persönlicher Bereicherung: Wirksame ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin
Gibst du mir, so geb’ ich dir – so in etwa kann der folgende Fall verstanden werden, bei dem der Direktor des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer im Zentrum stand. Dieser hielt nämlich noch andere Funktionen in weiteren Unternehmen inne, was zu folgenreichen Verstrickungen führte. Das Berliner Arbeitsgericht (ArbG) musste nun urteilen, ob die darauf begründete Entlassung des Mannes rechtmäßig war, und prüfte dabei sowohl dessen fristlose als auch die ordentliche Kündigung.