Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?
Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Wann Arbeitgeber auf die Vorwarnung verzichten dürfen
Kann man ohne Abmahnung gekündigt werden? Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Ausnahmen gelten bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Gewalt. Personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen benötigen keine Abmahnung, da kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Rechtliche Beratung sichert Ihre Rechte.
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.
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15.000 EUR Entschädigung: Dauerhafte Kameraüberwachung am Arbeitsplatz kann Arbeitgeber teuer zu stehen kommen
Unternehmen bestehen nachvollziehbarerweise auf die Kontrolle über alle betrieblichen Abläufe. Dass bei der Videoüberwachung des Betriebsgeländes dennoch Vorsicht geboten ist, zeigt dieser Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) landete. Auf dem Richtertisch lag eine fast zwei Jahre andauernde, unzulässige Videoüberwachung am Arbeitsplatz und damit auch eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
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Überholverbot außer Kraft: Linksabbiegender haftet nach Kollision mit Einsatzfahrzeug unter Vollalarm
Blaulicht und Sirene bedeuten Vollalarm und setzen die Rücksicht aller anderen Verkehrsteilnehmer voraus. Denn sie signalisieren, dass die sogenannte Wege- und Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Wer sich weder an das signalisierte „Platz da, Menschen in Not“ hält noch alle dazu notwendigen Vorsichtsmaßnahmen einhält, um weitere Gefahren abzuwenden, zieht im Schadensfall den Kürzeren. Das hat auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) so bewerten müssen.
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Zentrales Schutzrecht: Kein Verzicht auf Arbeitszeugnis vor dem Ende des Jobs möglich
In Sachen Arbeitszeugnis kommt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder zu Streit, der erst von den Gerichten entschieden werden kann. Wäre es da für Arbeitgeber nicht praktisch, diesen Aufwand vertraglich auszuschließen, indem er sich beispielsweise auf ausländisches Recht beruft? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weiß nicht nur die Antwort auf diese Frage, sondern auch die einleuchtende Begründung – völlig egal, was in anderen Ländern gilt.