Kanzlei geschlossen: Vom 12.02. bis einschl. Rosenmontag, 16.02. sind wir nicht im Haus. Ab 17.02. sind wir wieder für Sie da.

Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.

Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten

Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.

Top-News

  • Alles Zumutbare getan? Nicht jede Verspätung durch Blitzeinschlag zieht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach sich
    Sonstiges

    Alles Zumutbare getan? Nicht jede Verspätung durch Blitzeinschlag zieht Anspruch auf Ausgleichszahlung nach sich

    Das Leben ist oft unberechenbar – selbst, wenn wir alles daransetzen, es absehbarer zu gestalten. Auch Fluggesellschaften sind angehalten, alles ihnen Mögliche zu tun, um ihren Flugverkehr so zuverlässig wie möglich durchzuführen. Sonst kann es teuer werden. Was aber ihre Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung nach einem Blitzeinschlag und den daraufhin notwendigen Maßnahmen angeht, musste kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.

  • Trotz Haftungsausschluss: Hauskauf nach arglistiger Täuschung anfechtbar
    Sonstiges

    Trotz Haftungsausschluss: Hauskauf nach arglistiger Täuschung anfechtbar

    Ob ein Hauskauf auch dann rückgängig gemacht werden kann, wenn zwar ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, der Verkäufer den tatsächlichen Zustand des Hauses aber verschwiegen hat, musste das Landgericht Frankenthal (LG) kürzlich beantworten. Ob der alte Spruch „Wer schreibt, der bleibt“ beim vertraglichen Haftungsausschluss Verkäufer also schützt, obwohl diese ihre Kunden absichtlich getäuscht haben, lesen Sie hier.