Verbrannt statt aufgehellt: Schmerzensgeldanspruch nach folgenschwerer Blondierung durch Frisörin
Begeht der Friseur einen Fehler, kann das nicht nur emotionalen Schmerz zur Folge haben. Im folgenden Fall litt die Betroffene zudem nicht nur körperlich an den Folgen ihre Frisörbesuchs, sondern hatte auch mit Langzeitfolgen zu leben. Die logische Folge war ein Schmerzensgeldanspruch, über den das Amtsgericht München (AG) entscheiden musste.
Auf dem Laufenden bleiben: Über die Pflichten von Rechtsanwälten bei geänderter Rechtsprechung
Gut Ding will auch in Rechtsfragen manchmal Weile haben. Da kann es passieren, dass sich inmitten einer laufenden Rechtssache die diesbezügliche Rechtsprechung höchstrichterlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) ändert. Welche Pflichten ein Rechtsanwalt bei solchen Eventualitäten gegenüber seinem Mandanten hat, wurde kürzlich vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) bewertet.
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Abschleppen vom Carsharingparkplatz auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung möglich
Nicht wenige motorisierte Anwohner ärgern sich über Carsharingsfahrzeuge, die "ihre Straßen zuparken". Dass es umgekehrt aber auch nicht ratsam ist, das eigene Auto auf einem Parkplatz abzustellen, der ausdrücklich für eben jene Leihfahrzeuge vorgesehen ist, zeigt der Fall des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG). Denn im Ernstfall hilft weder die geringe Parkzeit noch der Umstand, offensichtlich niemanden behindert zu haben.
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Grundbuchrechtliches Verfahren: Nachweis der Nacherbfolge kann nur durch Erbschein geführt werden
Änderungen des Grundbuchs müssen grundsätzlich durch geeignete Urkunden nachgewiesen werden. Im Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) beantragte die Eigentümerin eines Grundstücks, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Löschung eines dinglichen Vorkaufsrechts.
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Duldung als Gefälligkeit: Rückforderung eines Grundstücks ist jederzeit möglich
Im folgenden Mietrechtsfall beweist sich einmal mehr der Lehrsatz: „Wer schreibt, der bleibt.“ Denn egal, was ein Grundstückseigentümer seinen Mietern gegenüber zusichert und wie oft er dies anderen gegenüber bestätigt: In Fällen wie dem folgenden bleibt auch dem Amtsgericht Plön (AG) nichts anderes übrig, als einem Grundstückserben bei dessen Forderung um Rückgabe beizupflichten.
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Desaströse Dacharbeiten: Neues zu den Pflichten des Verwalters einer Wohnanlage
Dieses Urteil sollte alle Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen hellhörig werden lassen. Denn die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, dass die verwalterischen Pflichten wesentlich weitreichender sind, als häufig in der Praxis angenommen wird.