Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Ehebezogene Zuwendungen: Keine Ausgleichsansprüche verwitweter Ehegatten gegen die Erben
Während einer intakten Ehe werden häufig wechselseitige finanzielle Zuwendungen unter Ehegatten getätigt, je nach Verteilung vorhandener oder zu erwerbender Finanzen. Meist zahlt dabei einer mehr als der andere, weil Gelder selten gleichmäßig verteilt sind. So weit, so gut. Ob ein verwitweter Ehegatte hierfür einen finanziellen Ausgleich von den Erben seines verstorbenen Gatten verlangen kann, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).
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Dressur- statt Springhengst: BGH muss Schadensersatzanspruch wegen Besamung von falschem Hengst bewerten
Die Stute, die im besprochenen Fall vom falschen Hengst trächtig wurde, wusste sicher nichts von dem ihr fälschlicherweise untergejubelten „Kuckucksfohlen“. Dennoch war der Bundesgerichtshof (BGH) hier gefragt. Die Frage war, unter welchen Voraussetzungen ein Tierarzt für den entgangenen Gewinn haftet und ob die Klägerin folglich Schadensersatz wegen des vermeintlich minderwertigen Fohlens verlangen konnte.
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Besonderheiten im Urheberrecht: KI darf Fotos zur wissenschaftlichen Forschung für Datenbanken nutzen
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) beschäftigte sich in Hamburg kürzlich mit der Frage, ob es ein Fotograf hinnehmen muss, dass sein Bild in einer Datenbank genutzt wird, die ihrerseits dazu dient, KI-generierte Motive zu erstellen. Die Antwort wird viele künstlerisch Tätige aufhorchen lassen.