Wesentliches Wohnungsdetail: Eigentümer von Penthousewohnung steht nach langer Dachterrassensperrung Entschädigung zu
Laut Definition ist ein Penthouse ein exklusives Apartment auf dem Flachdach eines Etagen- oder Hochhauses mit zumeist umlaufender Terrasse. Ob ein Eigentümer einer derartigen Wohnung daher auch eine Entschädigung verlangen kann, wenn er seine Dachterrasse über mehrere Jahre nicht nutzen konnte, musste das Landgericht Frankfurt am Main (LG) bewerten.
Mit Verwaltervertrag abgegolten: Wohnungsverwalter darf keine zusätzliche Vermittlungsprovision verlangen
Dass ein Wohnungsverwalter für die Vermittlung neuer Mietverträge eine Provision erhält, klingt zuerst nicht ungewöhnlich. Wohl auch deshalb wurde eine solche Regelung von den beiden Streitparteien einst auch vertraglich festgelegt. Auf den zweiten Blick sollte man sich aber den eigentlichen – also ursprünglichen – Zweck eines Verwalters genauer ansehen. Genau das tat der Bundesgerichtshof (BGH).
Erfolgreiche Anfechtung: Grundstücksverkäufer dürfen Feuchtigkeitsschäden nicht herunterspielen
Wieder einmal stand die Frage im Raum, wie weit die gesetzliche Aufklärungspflicht eines Immobilienverkäufers genau geht. Welche Folgen falsche oder verharmlosende Angaben eines Verkäufers beim Immobilienkauf haben können, stellte das Oberlandesgericht Hamm (OLG) klar. Dabei ließ sich das Gericht auch von der angegebenen Ahnungslosigkeit über den Schadensumfang nicht täuschen, die von der ersten Instanz noch angenommen wurde.
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Pflichtverletzung durch Betriebsratsvorsitzenden? Reine Verdachtsmomente reichen nicht für Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung
Wenn ein Mitglied des Betriebsrats gekündigt werden soll, muss das Betriebsratsgremium vor der Kündigung zustimmen. Tut es das nicht, kann der Arbeitgeber versuchen, die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen zu lassen – so wie in diesem Fall von dem Landesarbeitsgericht Hamm (LAG).
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Klageweg vereinfacht: BGH ändert seine Rechtsprechung zum Kindesunterhalt im Wechselmodell
Im „echten Wechselmodell“, bei dem Kinder getrennt lebender Eltern sich hälftig in beiden Haushalten aufhalten, war es bislang kompliziert, Unterhalt einzuklagen. Der „Wenigerverdiener“, dem ein Ausgleich zustünde, musste sich dafür erstmal das Recht durch ein vorgeschaltetes Sorgerechtsverfahren verschaffen, in dem das Gericht alternativ einen neutralen Ergänzungspfleger für den Aufgabenkreis „Unterhalt“ einsetzen kann. So war es bislang auf Basis einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Kein Beschluss nach Aktenlage: Kinder müssen vom Familienrichter angehört werden
Über Kinder darf nicht wie über Sachen – also nie nach Aktenlage – entschieden werden. Das Gericht muss sich stets einen persönlichen Eindruck vom betroffenen Kind verschaffen und es kennenlernen. Weil es daran mangelte, hob das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) die Entscheidung eines Familienrichters als verfahrensfehlerhaft auf und gab ihm auf, die erforderliche Anhörung nachzuholen.