Unbefugte Gebrauchsüberlassung: Vermieterzustimmung zur Aufnahme eines Familienmitglieds gilt nicht für alleinige Nutzung

Im Mietrecht gibt es häufig Pläne, die eine Zustimmung des Vermieters benötigen, ohne dass dieser eigentlich viel dagegen einwenden darf. Der Wunsch, Untermieter aufzunehmen, gehört dazu. Dass aber selbst Verwandten, die zur angefragten und genehmigten Untermiete mit einziehen, damit nicht auch die alleinige Nutzung der Wohnung eingeräumt wird, zeigt dieser Fall des Amtsgerichts Frankfurt am Main (AG).

Milieuschutzgebiete: Behutsame Anhebung der Ausstattung auf durchschnittliche Standards möglich

Milieuschutzgebiete sind städtebauliche Gebiete, die die bestehende Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen und die soziale Zusammensetzung des Gebiets erhalten sollen. Sie werden durch städtebauliche Verordnungen, insbesondere im Rahmen des Baugesetzbuchs festgelegt. Bauliche Änderungen bedürfen in Milieuschutzgebieten folglich stets einer behördlichen Genehmigung. Ein Thema, mit dem sich das Verwaltungsgericht (VG) Berlin naturgemäß gut auskennt.

Einstweilige Verfügung: Vermieterin darf Wasser nicht einfach abstellen

Vollendete Tatsachen zu schaffen, ist im Streitfall nur selten anzuraten – auch dann nicht, wenn die Auseinandersetzung schon in Form einer Räumungsklage zu einer gerichtlichen Angelegenheit geworden ist. Mit einer eigenmächtig handelnden Vermieterin, die im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Mieterin den Hahn zudrehte, hatte es das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) zu tun.

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    Das Online-Banking erfordert zwei Legitimationsprozesse – zum einen die persönliche Identifikationsnummer (PIN) und zum anderen eine Transaktionsnummer (TAN). Mitterweile gibt es verschiedene technische Verfahren, diese Zweiwegeidentifikation zu erfüllen, beispielsweise per Fingerabdruck in einer App oder via SMS-Übermittlung von Nummern. Dass eine telefonische Übermittlung der Identifikationsnummern immer ausgeschlossen ist, musste ein Ehepaar schmerzlich lernen – denn auch das Landgericht Saarbrücken (LG) konnte ihm nicht helfen.

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    Familienrecht

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    In Verfahren vor dem Familiengericht zum Kindeswohl kommt einem “Verfahrensbeistand” große Bedeutung zu. Dieser “Anwalt des Kindes” soll die Interessen des Kindes formal in das Verfahren einbringen. Denn das Gesetz geht davon aus, dass das Interesse des Kindes nicht mit dem beider Eltern im Einklang sein kann – sonst würden diese sich nicht vor Gericht darüber streiten. Im Folgenden hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) zu klären, ob die Entscheidung zulässig ist, einem dreijährigen Kleinkind keinen Verfahrensbeistand zu bestellen, weil das Kind ohnehin zu klein ist, um seinen Willen zu ermitteln.