Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Verlängerung der Räumungsfrist: Ernsthafte Bemühungen um Ersatzwohnraum müssen genau belegbar sein
Mieter können die Verlängerung der Räumungsfrist verlangen, wenn ihre Bemühungen um Ersatzwohnraum in angespannter Lage nicht von Erfolg gekrönt waren. Für eine derartige Angespanntheit gilt Berlin als bundesweites Beispiel. An diesem Punkt setzte nun das Landgericht Berlin (LG) an – denn allein auf dem Fakt, dass Wohnen in der Stadt eine manchmal unmögliche Sache ist, darf sich ein gekündigter Mieter nicht pauschal ausruhen.
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Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Abschleppen vom Carsharingparkplatz auch ohne konkrete Verkehrsbehinderung möglich
Nicht wenige motorisierte Anwohner ärgern sich über Carsharingsfahrzeuge, die „ihre Straßen zuparken“. Dass es umgekehrt aber auch nicht ratsam ist, das eigene Auto auf einem Parkplatz abzustellen, der ausdrücklich für eben jene Leihfahrzeuge vorgesehen ist, zeigt der Fall des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (VG). Denn im Ernstfall hilft weder die geringe Parkzeit noch der Umstand, offensichtlich niemanden behindert zu haben.
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Transmortale Vollmacht: Wirkung einer über den Tod geltenden Vollmacht zugunsten der Alleinerbin
Eine Vollmacht kann auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein – in Form einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Doch diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann im Einzelfall Probleme erzeugen, wenn nach dem Tod des Erblassers feststeht, wer Erbe nach dem Verstorbenen geworden ist und welche Auswirkungen dies auf die Vollmacht hat. So war es auch in diesem Fall des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG).