Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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Der abgesagte Flug: EuGH bejaht Ausgleichszahlung nach Beförderungsverweigerung
Wenn ein Flug eine Verspätung hat, können Reisende Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben. Was aber, wenn der Flug bereits Wochen zuvor abgesagt worden ist? Das zuständige Landgericht Frankfurt am Main (LG) war sich unsicher, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu sagt – und fragte nach.
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Das unwirksame Kleingedruckte: Kein einseitiger Ausschluss der ordentlichen Kündigung bis zum Beginn der Vertragslaufzeit
Gerade die allgemeinen Geschäftsbedingungen, das sogenannte „Kleingedruckte“, sind juristisch häufig sorgfältig zu prüfen. So auch in diesem Fall einer Kindertagesstätte, den das Landgericht München I (LG) zu entscheiden hatte. Hier wollte ein Kindertagesstättenbetreiber Geld von einem Elternpaar, obwohl deren Kinder dort gar nicht betreut wurden. Das Gericht schaute genauer auf die betreffende Vertragsklausel und war schnell im Bilde.
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Zeitpunkt einer Auflassungserklärung: Vorsicht vor Verfügungen des Testamentsvollstreckers vor Annahme des Amts
Verfügungen eines Testamentsvollstreckers setzen voraus, dass der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen hat und die Annahme gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wurde. Mit einer Verfügung, die bereits vor diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde, musste sich das Oberlandesgericht München (OLG) beschäftigen.