Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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Kosten für Bergrettung: Private gemeinsame Bergtour begründet keine vertragliche Haftung
Wer hoch hinaus will, muss damit rechnen, tief zu fallen. Im folgenden Fall waren die beiden Beteiligten, die an einer Bergbezwingung scheiterten, immerhin so klug, Hilfe zu holen, bevor sie gesundheitlich zu Schaden kamen. Da jedoch auch fast 8.500 EUR als Rechnungsbetrag für die Bergrettung durchaus schmerzten, trafen sich beide vor dem Landgericht München I (LG) wieder, das die Frage zu beantworten hatte, wer die dafür entstandenen Kosten zahlen muss.
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Kein rechtsfreier Raum: Beleidigungen in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung von Pachtvertrag führen
Niemand muss sich hierzulande von seinem Vermieter alles gefallen lassen. Sich selbst gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten zu wehren und seinen Unmut im Internet auszulassen, ist weniger ratsam. Denn es sollte sich herumgesprochen haben, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtliche Folgen haben können – so wie im Fall des Landgerichts Frankenthal (LG).
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Kein Mietmangel: Taubenkot auf dem Balkon muss hingenommen und mieterseitig entfernt werden
Für einige Menschen sind Tauben schützens- und liebenswerte Tiere, andere hingegen äußern außerhalb von Trauungsritualen nur Schlechtes über die fliegenden Friedenssymbole. Fakt ist, dass dauerhafter Taubenkot weder gesund für den Menschen noch förderlich für die Bausubstanz ist. Wer nun aber in einem Mietverhältnis dafür sorgen muss, diesen langfristigen Schäden entgegenzuwirken, musste im Folgenden das Amtsgericht Hanau (AG) bewerten.