Verstoß gegen die DSGVO: Steuererklärung trotz Hinweises an die alte Adresse gesendet – Kanzlei ist schadensersatzpflichtig
Die Automatisierung von Prozessen verspricht Zuverlässigkeit. Doch wie es so ist: Spielt der Mensch bei der Dateneingabe oder -pflege nicht korrekt mit, versagt auch dieses Prinzip. So musste sich hier das Amtsgericht Wesel (AG) damit befassen, wie hoch der erlittene Schaden ist, wenn aufgrund der unterlassenen Datenpflege durch eine Kanzlei die Steuerklärung Fremden in die Hände fällt – und das auch noch in einer kleinen Gemeinde, wo man einander kennt.
Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung
Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto "Mach groß, mach bunt, mach laut!" stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.
Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel
Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.
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Nutzungsentschädigung: Zur Wohnung gehörende Abstellflächen können Mietwert erhöhen
Nutzen Mieter eine Wohnung auch nach Beendigung des Mietvertrags weiter, haben sie eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ging es dabei um die Bemessung eben jener Entschädigung, die nicht mit der Miete gleichzusetzen ist, da der Vermieter auch die für vergleichbare Objekte ortsübliche Miete verlangen kann.
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Nachträglich eingebauter Aufzug: Alte Teilungserklärung lässt Eigentümer von Erdgeschosswohnungen bei Umlage außen vor
Gerade bei Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) ist selbst eine womöglich schon Jahrzehnte alte Teilungserklärung wichtig. Das zeigt der folgende Fall des Amtsgerichts München (AG), das hier die Bedeutung einer solchen Teilungserklärung klären und damit auch entscheiden musste, ob ein später von der WEG gefasster Beschluss dagegen verstoße.
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Kein „Abzug neu für alt“: Beschädigung eines zwölf Jahre alten Garagentors, das 100 Jahre alt hätte werden können
Das Amtsgericht Steinfurt (AG) hat im folgenden Fall klargestellt, wann Versicherungsfälle unter dem Grundsatz „alt gegen neu“ abgerechnet werden können. Dabei stellte es unter anderem fest, dass es bei einem beschädigten Garagentor doch recht schwierig werden könnte, sich bei einem diesbezüglichen Ersatz einen messbaren wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen. Und somit ahnt man bereits den Ausgang des Verfahrens.