Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
Top-News
-
Totenfürsorgerecht: Grundgesetzlich geschützte Totenruhe überwiegt Anspruch auf Umbettung
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hatte sich in zweiter Instanz mit einem Fall zu beschäftigen, dessen problematischer Ursprung in der versehentlich erfolgten doppelten Vergabe eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle lag. Dieses Versehen schnell zu beseitigen, ist aufrgund der heiklen Umstände, die der Verlust eines Menschen naturgemäß mit sich bringt, entsprechend schwierig.
-
Nachweis für Straftaten: Ohne objektive Beweise für eine von zwei geschilderten Versionen wird die Klage abgewiesen
Es ist schwer, an sein Recht zu kommen, wenn es an Beweisen fehlt, die den Anspruch eindeutig belegen. Auch wenn dies am Gerechtigkeitsempfinden nagt: Den Gerichten – wie im Folgenden dem Amtsgericht München (AG) – bleibt in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, oftmals nichts anderes übrig, als die Klage abzulehnen.
-
Nachlassgericht nicht zuständig: Nur Beschwerdegericht darf das Ruhen von Erbscheinsverfahren anordnen
Um unterschiedliche Entscheidungen zwischen Nachlassgericht und Zivilgericht bei parallel laufenden Verfahren zu vermeiden, kann das Nachlassgericht das Erbscheinsverfahren aussetzen und die Entscheidung des Zivilgerichts abwarten, wer Erbe geworden ist. Dass dies aber nicht in allen Fällen möglich ist, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG).