Verfassungsbeschwerde erfolglos: Interessen von Mieter und Gemeinwohl rechtfertigen Mietpreisbremse und deren Verlängerung
Der Kampf um knappen Wohnraum in den Ballungsgebieten dauert an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich daher auch mit einer Beschwerde über die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse beschäftigen, durch deren Regeln zur Miethöhenbegrenzung von Berliner Wohnraum sich eine Eigentümerin unverhältnismäßig eingeschränkt fühlte. Reicht dieses Gefühl schon für eine Verfassungsklage aus?
Tatsächliche Nutzung zählt: Wohnungsadresse im Impressum beweist nicht automatisch eine gewerbliche Nutzung
"Wohnen Sie noch oder arbeiten Sie schon?" So in etwa lautet die zentrale Frage im folgenden Fall des Amtsgerichts Hamburg (AG). Hier sollte ein Mieter von Wohnraum seinen Platz räumen, da sein Vermieter der Meinung war, einer Täuschung zum Opfer gefallen zu sein. Doch ist dem wirklich so, dass die Angabe einer Wohnadresse im Impressum einer Internetseite automatisch auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt?
Kein berechtigtes Interesse: BGH bestätigt vermieterseitige Kündigung und Räumungsklage nach gewinnbringender Untervermietung
Dass nicht nur zwischen Mietern und Vermietern mit harten Bandagen gekämpft wird, wenn es um Mietraum geht, zeigt dieser Fall. Hier musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Zeiten von Mietpreisbremse und Milieuschutz mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter seine Wohnung auch dann untervermieten darf, wenn er dabei mehr Einnahmen erzielt, als für die eigenen Wohnkosten nötig sind.
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Annahme einer Bewusstseinsstörung: Ohne hinreichenden Gegenbeweis wird Testierfähigkeit eines Erblassers generell vorausgesetzt
Die vom Gesetzgeber angeordnete Grundregel besagt, dass jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, als testierfähig anzusehen ist. Welche Folgen sich aus dieser Annahme ergeben, war Gegenstand einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG).
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Sechs Monate Umgangsausschluss: Gewalt gegen die Mutter ist psychische Gewalt gegen die Kinder
Im folgenden Fall musste über das Wohl zweier Kinder entschieden werden, die in traurigen Verhältnissen lebten. Ihre Eltern führten eine Beziehung, die durch Gewalt des Vaters geprägt war. Lange Zeit gelang es der Mutter nicht, sich von ihrem Ehemann zu distanzieren, sie ließ eine On-off-Beziehung zu und bagatellisierte sein Verhalten immer wieder. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG) war daher dringend gefragt.
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Einseitiges Fehlverhalten: Ehemann verwirkt seinen Unterhaltsanspruch durch zwei Jahre andauernde Affäre
Trennungsunterhalt ist jener Unterhalt zwischen Ehegatten, der zwischen Trennung und Ehescheidung geschuldet ist. Man kann ihn nicht befristen, kürzen oder abschmelzen – ein Ärgernis für manchen Mehrverdiener in einem lang dauernden Scheidungsverfahren. Im vom Oberlandesgericht Bamberg (OLG) zu entscheidenen Fall dauerte das Scheidungsverfahren von 2015 bis 2022, und für diese Zeit begehrte der Mann knapp 2.400 EUR monatlichen Unterhalt für sich.