Kein Elterngrundrecht für Pflegeeltern: Berechtigter Wechsel der Pflegestelle zum Zweck der besseren Förderung des Kindes
Im Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) ging es um einen Sechsjährigen, der Opfer des Trennungsstreits seiner Eltern wurde. Der Vater bezichtigte die Mutter der Kindesmisshandlung, das Jugendamt brachte den Jungen ins Heim, von wo aus er vier Monate später zurück zur Mutter kam und später durch Entscheidung des Familiengerichts zum Vater wechselte. Hatte das Jugendamt ein Kind zu Unrecht aus dem Haushalt seiner Eltern in Obhut genommen, und kann dem Kind Schmerzensgeld zugesprochen werden? Lesen Sie selbst.