
Undetailliert und unglaubhaft: Behauptung des heimlichen Zuführens von Drogen schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung
Wenn einem das Führen eines Fahrzeugs unter Drogeneinfluss nachgewiesen wird, muss man stichhaltige Beweise dagegenhalten, um dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden zu können. Allein die pauschale Behauptung, jemand habe heimlich Drogen ins Getränk gemischt, reicht da verständlicherweise nicht aus, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG) in seinem Urteil bestätigte.