
Unabdingbare Aufmerksamkeit: Missachtung von Sondersignalen kann zu Bußgeld und Fahrverbot führen
“Augen auf im Straßenverkehr!” möchte man in Fällen wie dem folgenden anmerken. Und auch die Ohren immer ein wenig offenzuhalten, selbst wenn man sich im eigenen Pkw oftmals wie auf dem eigenen Sofa fühlt, hätte dem Autofahrer hier einiges erspart. Und zwar ein Bußgeld und ein Fahrverbot, wie es auch das Amtsgericht Landstuhl (AG) bestätigte, als es den dagegen gerichteten Einspruch ablehnte.