Medizinischer Notfall: Sicherheit und Gesundheit der Flugpassagiere haben Vorrang vor Termindruck
Das Amtsgericht Düsseldorf (AG) prüfte, ob eine Fluggesellschaft wegen einer Flugverspätung Ausgleich zahlen muss, wenn ein Kind an Bord erkrankt. Die zentrale Frage war dabei, ob der Vorfall als außergewöhnlicher Umstand nach der Fluggastrechteverordnung gilt, sobald ein Passagier vorübergehend von Bord genommen, medizinisch versorgt werden muss und erst nach einer erheblichen Verspätung der Ersatzflug startet.