„Kifferattest“ als Telemedizin: Kein Nachweis von Cannabismedikation durch Attest ohne persönlichen Kontakt zum Arzt
Die Cannabisfreigabe ist selbst im medizinischen Bereich immer noch umstritten. Daher werden Gerichte – wie hier das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (AG) – weiterhin die Gültigkeit ärztlicher Atteste überprüfen müssen. In diesem Fall war ein solches nicht nur zu spät ausgestellt worden; es fehlte für den „Cannabisausweis“ neben einer klaren medizinischen Indikation bereits eine wichtige Grundvoraussetzung.