Fingiert oder nicht? Versicherung muss mutmaßliche Vortäuschung eines Unfalls beweisen können
Der eine sagt so, der andere sagt so – das ist auch bei der Untersuchung eines Unfalls Alltag. Schließlich muss den Beteiligten unterstellt werden, nicht täglich mit derart ungewöhnlichen Umständen konfrontiert zu werden. Das sah ein Versicherer aber anders, weshalb die Beteiligten eines Verkehrsunfalls vor dem Landgericht Lübeck (LG) landeten.