
Unverhältnismäßig: Kein Abschleppen bei Parken eines Verbrenners an nicht in Betrieb genommener E-Säule
Halter von Benzinern haben es nicht leicht. Da ist ein begehrter Parkplatz frei, der E-Fahrzeugen während des Ladevorgangs gewidmet ist. Muss denn dieser Platz auch freibleiben, wenn die Säule noch nicht in Betrieb ist? Ob Letzteres nicht vielmehr ein Problem für E-Fahrzeughalter ist, war nicht die Frage, die das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) zu lösen hatte. Vielmehr stand im Raum, ob in derartigen Fällen das Abschleppen des benzinbetriebenen Pkw verhältnismäßig war.