Rechtliches Gehör verletzt: Gericht muss Hinweise zu unzumutbarer Härte bei Eigenbedarf ernst nehmen
Berlin und der Eigenbedarf – was in der Stadt in Sachen Mietrecht durchdekliniert wird, lässt Gerichte in allen Ballungsräumen aufhorchen. Dass auf diesem Gebiet durchaus noch viel zu lernen ist, zeigt der folgende Fall, dessen Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kassiert wurde. Denn hier ignorierte das vorinstanzliche Landgericht (LG) bei einer Eigenbedarfskündigung offensichtlich wichtige Eckpunkte bezüglich der in Anspruch genommenen Härtefallregelung.