
Angehörigen-Entlastungsgesetz: Bis 5.500 EUR netto ist für Singles kein Elternunterhalt zu leisten
Erstmals gibt es nun eine veröffentliche obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema des Selbstbehalts beim sogenannten Elternunterhalt. Das Oberlandesgericht München (OLG) wagte sich hier an eine seit dem Jahr 2020 offene Frage, die sich auf den Selbstbehalt von alleinlebenden Kindern – also Singles – bezog.