Kein Erbarmen beim Mindestunterhalt: Für Kindesunterhalt muss der Vater 48 Wochenstunden arbeiten
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat erneut schlüssig dargelegt, dass der Mindestunterhalt für Kinder seinen Namen zu Recht trägt. Denn dieser Mindestunterhalt stelle schließlich den Betrag dar, der laut „Düsseldorfer Unterhaltstabelle“ mindestens geschuldet sei. Und weniger als mindestens ist nur in den seltensten Ausnahmen möglich.