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Kategorie: Arbeitsrecht

  • Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?
    Arbeitsrecht

    Was tun, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

    Eine Kündigung in der Probezeit ist für Betroffene oft ein Schock, doch nicht alle Probezeitkündigungen sind rechtmäßig. Wichtige Sofortmaßnahmen sind die Arbeitslosmeldung, Prüfung der Kündigungsrechtmäßigkeit und Wahrung von Klagefristen. Auch ohne allgemeinen Kündigungsschutz gelten Diskriminierungsverbote und besondere Schutzvorschriften. Eine schnelle rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um Rechte zu wahren und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

  • Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?
    Arbeitsrecht

    Kann man in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt werden?

    Eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da der Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift. Entscheidend sind die Prognose für zukünftige Fehlzeiten, die betrieblichen Auswirkungen und eine Interessenabwägung. Arbeitgeber müssen dennoch das Maßregelungsverbot beachten und dürfen nicht diskriminieren. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist für beide Seiten unerlässlich.

  • Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
    Arbeitsrecht

    Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

    Die vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklich vereinbarten Kündigungsklauseln, außerordentlichen Kündigungsgründen oder durch Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind rechtlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine einvernehmliche Lösung oder professionelle Beratung sind oft der beste Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.

  • Personalverantwortung vonnöten: Ein „Direktor“ im Titel macht noch lange keine Führungskraft
    Arbeitsrecht

    Personalverantwortung vonnöten: Ein „Direktor“ im Titel macht noch lange keine Führungskraft

    Einer der Kernpunkte von Führung ist Verantwortung, vor allem auch fürs Personal. Das Arbeitsgericht Herne (ArbG) musste entschieden, wann jemand wirklich als leitender Angestellter gilt oder eben nicht. Die Antwort ist nicht allein wichtig für Ego oder Bezahlung, sondern vor allem in Sachen Mitspracherecht des Betriebsrats. Denn der ist bei nachgewiesenen Führungskräften heraus.

  • Beschwerde oder Rechtsanspruch? Betriebsrat darf bei Abmahnung keine Einigungsstelle einschalten
    Arbeitsrecht

    Beschwerde oder Rechtsanspruch? Betriebsrat darf bei Abmahnung keine Einigungsstelle einschalten

    Betriebsräte sollten wissen, in welchen Fällen sie helfen können und wann sie auf die Gerichte zurückgreifen müssen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) zeigt auf, dass eine Einigungsstelle nicht bei allen Differenzen das richtige Mittel der Wahl ist. Das Zünglein an der Waage ist die Antwort auf die Frage: Handelt es sich hierbei um eine Beschwerde oder einen Rechtsanspruch?

  • Außergewöhnlicher Umstand: Keine Kündigung nach unverschuldetem Verlust des Aufenthaltstitels und Visumproblemen
    Arbeitsrecht

    Außergewöhnlicher Umstand: Keine Kündigung nach unverschuldetem Verlust des Aufenthaltstitels und Visumproblemen

    Auf den ersten Blick hat der Arbeitnehmer in diesem Fall das Zuspätkommen auf neue Höhen getrieben. Doch dass die dreieinhalb Monate „Urlaubsverlängerung“ alles andere als freiwillig waren, lag angesichts der dem Arbeitsgericht Herne (ArbG) dargelegten Fakten mehr als nahe. Genau daher trafen sich der Arbeitgeber und sein gekündigter Arbeitnehmer dort auch wieder.

  • „Er oder wir!“: Kündigung darf erst letztes Mittel sein, wenn andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht greifen
    Arbeitsrecht

    „Er oder wir!“: Kündigung darf erst letztes Mittel sein, wenn andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht greifen

    Wenn auch nur einer unter vielen stört, kann dieser den gesamten Betriebsablauf durcheinanderbringen. Ob es ausreicht, dass sich ein Großteil der Belegschaft einig ist, dass ein Kollege gehen müsse, um den betrieblichen Frieden wiederherzustellen, musste kürzlich das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) entscheiden. Man ahnt: Eine sogenannte Druckkündigung ist nicht so einfach.

  • Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche
    Arbeitsrecht

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen Krankheit und Abfindungsansprüche

    Krankheitsbedingte Kündigungen im öffentlichen Dienst sind aufgrund verstärkter Fürsorgepflicht und tarifvertraglicher Sonderregelungen schwerer durchsetzbar als in der Privatwirtschaft. Für Angestellte und Arbeiter gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 Abs. 1 KSchG), das im öffentlichen Dienst durch tarifvertragliche Bestimmungen, insbesondere im TVöD und TV-L, in bestimmten Einzelpunkten ergänzt wird. Abfindungsansprüche können sich durch spezielle tarifvertragliche Regelungen wie den TVöD oder TV-L ergeben, etwa bei betriebsbedingter Beendigung. Ein genereller Abfindungsanspruch besteht jedoch nicht. Beamte genießen besonderen Schutz und können nur in extremen Ausnahmefällen entlassen werden. Eine fachkundige Beratung ist aufgrund der komplexen Rechtslage unerlässlich.

  • Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen
    Arbeitsrecht

    Kündigungsschutzklage Frist: Ihre Rechte und die entscheidenden Drei Wochen

    Die Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen nach § 4 KSchG ist eine der wichtigsten Fristen im Arbeitsrecht. Sie beginnt mit dem Zugang der Kündigung und endet ohne Rücksicht auf Wochenenden oder Feiertage. Versäumt ein Arbeitnehmer diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie materiell rechtswidrig war. Ausnahmen gelten insbesondere, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet gehindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben (§ 5 KSchG), oder wenn die Kündigung von Anfang an nichtig ist – etwa wegen fehlender Schriftform, Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder ohne erforderliche Zustimmung eines Dritten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend für die Wahrung der Rechte.