
Darf ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Die vorzeitige Kündigung befristeter Arbeitsverträge ist nach § 15 Abs. 4 TzBfG grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklich vereinbarten Kündigungsklauseln, außerordentlichen Kündigungsgründen oder durch Aufhebungsvertrag. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind rechtlich an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Eine einvernehmliche Lösung oder professionelle Beratung sind oft der beste Weg zur vorzeitigen Vertragsbeendigung.