Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Flugverspätung: Fluggesellschaft muss ausreichend Ersatzflüge anbieten, um Zahlungsansprüche auszuräumen
Hat ein Flug Verspätung, steht dem Fluggast häufig eine Entschädigungszahlung zu. Doch darf die Fluggesellschaft stattdessen auch eine Ersatzbeförderung anbieten? Und wenn ja, wie muss diese aussehen? Die Antworten kommen vom Bundesgerichtshof (BGH), der hierfür die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurate zog.
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Fiskus muss zahlen: Thüringer OLG klärt Freistaat auf, wann Berufung auf Verschweigungseinrede Gültigkeit besitzt
Nicht immer geht es im Erbrecht um hohe Geldbeträge, wie der Fall des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) zeigt. Der Freistaat Thüringen berief sich zu angefallenen Gerichtskosten von nur 35,70 EUR auf die sogenannte Verschweigungseinrede, nach der ein Nachlassgläubiger keine Erstattung seiner Forderung erhält, wenn er diese später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht. Mit dieser Einrede war der Freistaat jedoch nicht erfolgreich.
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Erbschaftsbesitzer oder nicht? Keine automatischen Auskunftsansprüche gegenüber Hausgenossen eines Erblassers
Wer Gegenstände aus einer Erbschaft in Besitz nimmt, ohne selbst Erbe zu sein, wird als “Erbschaftsbesitzer” bezeichnet und ist Erben gegenüber grundsätzlich zur Herausgabe dieses Besitzes verpflichtet. Damit der Erbe feststellen kann, ob Gegenstände unberechtigterweise im Besitz eines solchen Erbschaftsbesitzers sind, steht ihm ein Auskunftsanspruch zu. Dieser war Kern eines Rechtsstreits vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG).