Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Kein hölzerner Flickenteppich: Materialprobleme machen Komplettaustausch von Parkett nach Wasserschaden unumgänglich
Wer schon einmal das Vergnügen hatte, Parkett zu verlegen, weiß nur zu gut, dass das schöne Ganze aus verflixt vielen einzelnen Teilen besteht. Entsprechend verhält es sich auch bei der Beseitigung von Schäden des edlen Untergrunds. Das Landgericht Lübeck (LG) musste daher in der Frage entscheiden, wie viel eine Wohngebäudeversicherung für einen teilbeschädigten Parkettboden bezahlen muss.
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Kein Auszug bei Modernisierung: Wer zur Duldung verurteilt wurde, darf sich meist auf passives Zulassen von Maßnahmen beschränken
Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen in den meisten Fällen seitens der Mieter geduldet werden. Natürlich kann man nicht alle Maßnahmen einfach passiv ertragen, wenn man mitten im anfallenden Chaos leben muss. Die Frage aber, ob ein Mieter währenddessen auch zum Auszug gezwungen werden kann, wenn er bereits zur Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten verurteilt wurde, musste das Landgericht Berlin II (LG) entscheiden.
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Flurstück ist kein Grundstück: Erbauseinandersetzung durch Teilungsversteigerung
Eine Teilungsversteigerung dient der Aufhebung einer Gemeinschaft durch die Verwertung einer Immobilie in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren und der anschließenden Verteilung des Erlöses. Sie kann daher ein Mittel sein, eine Erbengemeinschaft auch zwangsweise auseinanderzusetzen. So war es auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der entscheiden musste, ob ein Miteigentümer 1/14 eines Grundstücks teilversteigern lassen dürfe.