Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung: Wenn das Arbeitsverhältnis sofort endet
Fristlose Kündigungen sind nur bei wichtigen Gründen nach § 626 BGB zulässig, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Typische Gründe sind Diebstahl, Tätlichkeiten, schwere Beleidigungen oder Konkurrenztätigkeit. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. Eine umfassende Interessenabwägung und oft eine vorherige Abmahnung sind erforderlich. Beide Seiten sollten sich professionell beraten lassen, da die rechtlichen Anforderungen sehr streng sind.
Betriebsbedingte Kündigung: Sozialplan und Abfindung richtig verstehen
Das Zusammenspiel von betriebsbedingter Kündigung, Sozialplan und Abfindung unterliegt komplexen arbeitsrechtlichen Regelungen. Betriebsbedingte Kündigungen erfordern dringende betriebliche Erfordernisse und ordnungsgemäße Sozialauswahl. Sozialpläne nach § 112 BetrVG gehen über gesetzliche Mindeststandards hinaus und regeln Abfindungen meist nach Betriebszugehörigkeit und Lebensalter. Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, können aber durch die Fünftelregelung begünstigt werden. Professionelle Beratung ist zur Durchsetzung optimaler Ansprüche unerlässlich.
Umfassende Vertretungsmacht: WEG-Verwalter darf Hausmeister kündigen, selbst wenn dieser zu den Eigentümern gehört
Nachdem sich die beiden Vorinstanzen nicht ganz einig waren, ob und wie ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einem angestellten Hausmeister kündigen darf, musste das Bundesarbeitsgericht (BAG) an den folgenden Fall. Dessen zentrale Frage war, ob vorher ein Beschluss der Eigentümer hätte gefasst werden müssen oder der Verwalter hier eigenmächtig habe handeln dürfen.
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Erbschaftsausschlagung: Umdeutung in eine Anfechtung der Annahme
Sind Beantragung und Erhalt der sogenannten dreimonatigen Witwenrente automatisch mit einer Erbschaftsannahme gleichzusetzen? Das Oberlandesgericht München (OLG) musste die zuerst erfolgte Ausschlagung mit der parallel erfolgten Beantragung dieser Übergangsleistung abwägen.
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Der gekündigte Maklervertrag: Anteilig berechnete Bürokosten führen zur Gesamtunwirksamkeit des vereinbarten Aufwendungsersatzes
Prinzipiell kann ein Kunde einen Maklervertrag jederzeit kündigen. Die Frage, die dann jedoch zumeist im Raum steht, ist, ob und – wenn ja – welche Vergütung der Makler dann noch erhält. Die Antworten darauf hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gegeben.
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Abstrakte Verwechslungsgefahr: Selbstgefertigte Tempo-30-Schilder im Eilverfahren für unzulässig erklärt
Auf Wut mit “Dann mal dir doch ein Schild!” zu reagieren, mag auf Kundgebungen helfen – im Alltag ist von dieser Problemlösung jedoch abzuraten. Denn dass für Beschilderungen im öffentlichen Raum Eigeninitiative weniger gefragt ist, sollte klar sein. Zu viel spricht dagegen – so auch das Verwaltungsgericht Freiburg (VG), das im Eilverfahren entscheiden musste.