Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters

Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.

Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt

Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.

Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt

Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.

Top-News

  • Kündigung wegen Geschäftsaufgabe und Abfindung: Ihre Rechte bei Betriebsschließung
    Arbeitsrecht

    Kündigung wegen Geschäftsaufgabe und Abfindung: Ihre Rechte bei Betriebsschließung

    Geschäftsaufgaben bedeuten nicht automatisch Rechtlosigkeit für Arbeitnehmer. Auch bei Betriebsschließungen müssen alle Verfahrensvorschriften eingehalten werden. Abfindungen entstehen durch Sozialpläne, Aufhebungsverträge oder gerichtliche Vergleiche. Verfahrensfehler können auch bei berechtigten Kündigungen zu vorteilhaften Lösungen führen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen wir alle Möglichkeiten und verhandeln optimale Abfindungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

  • Kündigung in der Schwangerschaft wegen Geschäftsaufgabe – Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten
    Arbeitsrecht

    Kündigung in der Schwangerschaft wegen Geschäftsaufgabe – Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

    Eine Kündigung in der Schwangerschaft wegen Geschäftsaufgabe unterliegt besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen verstärkten Kündigungsschutz, der die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfordert. Fristlose Kündigungen sind unzulässig. Bei unrechtmäßiger Kündigung bestehen gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder höhere Abfindungen. Fachkundige rechtliche Beratung hilft, Ansprüche durchzusetzen und optimale Verhandlungsergebnisse zu erzielen.

  • Fristlose Kündigung wegen Geschäftsaufgabe: Rechte und Möglichkeiten
    Arbeitsrecht

    Fristlose Kündigung wegen Geschäftsaufgabe: Rechte und Möglichkeiten

    Eine fristlose Kündigung wegen Geschäftsaufgabe ist rechtlich nicht zulässig, da gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Bei Kündigungen im Rahmen einer Betriebsschließung bestehen für Arbeitnehmer gute Chancen auf Abfindungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit prüfen, formale Fehler identifizieren und bei der Durchsetzung angemessener Entschädigungen helfen. Bei unrechtmäßigen Kündigungen ist schnelles Handeln innerhalb der Drei-Wochen-Frist entscheidend.