Verstoß gegen die DSGVO: Steuererklärung trotz Hinweises an die alte Adresse gesendet – Kanzlei ist schadensersatzpflichtig

Die Automatisierung von Prozessen verspricht Zuverlässigkeit. Doch wie es so ist: Spielt der Mensch bei der Dateneingabe oder -pflege nicht korrekt mit, versagt auch dieses Prinzip. So musste sich hier das Amtsgericht Wesel (AG) damit befassen, wie hoch der erlittene Schaden ist, wenn aufgrund der unterlassenen Datenpflege durch eine Kanzlei die Steuerklärung Fremden in die Hände fällt – und das auch noch in einer kleinen Gemeinde, wo man einander kennt.

Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung

Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto "Mach groß, mach bunt, mach laut!" stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.

Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel

Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.

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    Das gute alte Drehkarussell übt seit Generationen einen nahezu unwiderstehlichen Reiz auf kleine und große Kinder aus, ihren Wagemut an Ort und Stelle unter Beweis zu stellen. Zwar ging es hier nicht um einen Sturz als Folge jugendlichen Übermuts, doch auch ein Drehwurm hatte es durchaus in sich. Das Landgericht Frankenthal (LG) musste daher entscheiden, ob einem jungen Menschen ein folglich entstandener Glasbruch anzurechnen sei.