Muss man Bußgeld sofort bezahlen? Fristen, Rechte und was Sie besser nicht tun

Muss man ein Bußgeld sofort bezahlen, wenn Post von der Bußgeldstelle kommt? Die kurze Antwort lautet: in den meisten Fällen nicht. Das Gesetz unterscheidet genau zwischen Verwarnungsgeld und Geldbuße aus einem Bußgeldbescheid. Wer vorschnell zahlt, lässt den Bescheid rechtskräftig werden und kann den Tatvorwurf anschließend regelmäßig nicht mehr angreifen.

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    Weil schwerbehinderte Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießen, musste das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) entscheiden, ob die fristlose Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters rechtlich wirksam ist. Die zentrale Frage war dabei, ob die bloße Mitteilung über einen beantragten Schwerbehindertenstatus ausreichen kann, um die besondere Frist des § 174 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden.

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    Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine bereits vereinbarte Höhe seines Überbrückungsgeldes hat, auch wenn in Beratungsgesprächen auf mögliche Änderungen hingewiesen wurde, musste das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) klären. Dessen Augenmerk galt dabei der Frage, ob ein Hinweis auf die Berechnungsform des Überbrückungsgeldes sowie ein ausgehändigtes Merkblatt den Zahlungsanspruch aus dem Aufhebungsvertrag mindern kann.