Unterlassungsanspruch nach Sanierung: Gemeinde muss Nachbargrundstücke vor Regenwassereintritt schützen
Wenn Gemeinden nicht nur den Willen zur Sanierung zeigen, sondern diese auch durchführen, sind Anlieger doch allgemein recht froh. Im folgenden Fall, der seinen Anfang 2008 nahm, war das nicht ganz der Fall. Denn Anwohner verlangten, dass ihre Gemeinde Maßnahmen gegen das Überlaufen von Regenwasser ergreift. Schließlich musste das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) klarstellen, dass sich auch Behörden an die Regeln des Wasser- und Nachbarrechts halten müssen.
Teure Pflichtverletzung: Betriebskosten dürfen nur in Ausnahmefällen anders verteilt werden als bislang üblich
In diesem Fall stolperte eine Vermieterin über ihre eigenen Füße. Denn das Landgericht Hanau (LG) bestätigte zwar, dass eine Änderung des Verteilungsschlüssels in der Betriebskostenabrechnung auch ohne Zustimmung des Mieters legitim sein kann. Doch dafür braucht es eine diese Ausnahme eindeutig begründende Argumentation. Und nun raten Sie mal, woran die Vermieterin am Ende völlig zu Recht scheiterte.
Ohne vorherigen Beschluss: Nachträgliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Beauftragung durch Verwalterin erlaubt
Der allgemeinen Logik zufolge kann etwas nur dann wirklich verpflichtend sein, wenn es im Vorhinein vereinbart wurde. So dachte wohl auch ein Wohnungseigentümer und klagte gegen die nachträgliche Zustimmung seiner Miteigentümer zu einer durch die Verwalterin bereits erteilte Beauftragung. Und weil sich selbst Amts- und Landgericht (AG und LG) hierbei nicht einig waren, musste der Bundesgerichtshof (BGH) bewerten, ob dies ohne vorherigen Beschluss möglich sei.
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196 Tage Nutzungsausfall: Verzögerungstaktik wird für Versicherung zur teuren Angelegenheit
Gut ist es, im Ernstfall versichert zu sein. Blöd ist es, wenn die gegnerische Versicherung die Regulierung eines unverschuldeten Schadens nicht nur in die Länge zieht, sondern auch noch versucht, dem Geschädigten den ein oder anderen Schwarzen Peter zuzuschieben. Gut Ding wollte hier nicht nur Weile haben, sondern wurde dank des Landgerichts Osnabrück (LG) letztlich zu einer richtig teuren Angelegenheit für den Versicherer.
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„Gefangenes“ Grundstück: Auch Parken ist vom Notwegerecht umfasst
Das sogenannte Notwegerecht, dass Zu- und Abfahrten zu einem Grundstück ermöglicht, das selber über keine Anbindung an öffentliche Straßen und Wege verfügt, ist immer wieder Anlass für nachbarschaftlichen Zwist. Im folgenden Fall zum Thema hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun darüber geurteilt, ob dieses Wegerecht nur für Zu- und Abfahrten mit dem Kfz gilt oder auch für das Befahren zu Parkzwecken auf dem sogenannten „gefangenen“ Grundstück.
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Versorgungsausgleich: Kein Versorgungsausgleich bei folgenschwerer Körperverletzung
Häusliche Gewalt ist nach wie vor ein großes gesellschaftliches Problem. Wenn sie zu folgenschweren Körperverletzungen während der Ehe führt, kann sogar der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Genau dies musste das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) im Folgenden überprüfen, nachdem die Vorinstanz dem Gewalttäter einen solchen Ausgleich noch zugesprochen hatte.