Weiterführung unzumutbar: Fristlose Kündigung nach rassistischer und menschenverachtender Beleidigung des Vermieters
Auch wenn sich die Grenzen des Sagbaren immer stärker zu verschieben drohen: Gerichte wie das Amtsgericht Hannover (AG) kennen nach wie vor keine Nachsicht bei menschenverachtenden Beleidigungen. So musste das Gericht prüfen, ob ein Aufrechterhalten des Mietverhältnisses auch dann zumutbar sein kann, nachdem der Vermieter von seiner Mieterin rassistisch herabgesetzt wurde.
Räumungsklage abgewiesen: Geschäftliche Nutzung einer Wohnung ohne offensichtlichen Geschäftsbetrieb erlaubt
Erst eine Untervermietung und dann noch Geschäftstätigkeiten in der Mietwohnung? Das war einer Vermieterin zu viel und so kündigte sie ihrem Mieter nach fast 30 Jahren das Mietverhältnis, weil sie unter anderem die Grenze zum Zweck des "Wohnens" für überschritten hielt. Ob zu Recht oder nicht, das musste das Amtsgericht München (AG) klären und nahm sich dazu eine bereits erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Hand.
Mieterhöhung abgelehnt: Gute Erreichbarkeit von ÖPNV und Geschäften bereits im Mietspiegel berücksichtigt
Urbanes Leben erscheint als besonders attraktiv, wenn es eine gute Verkehrsanbindung aufweist. Für Vermieter eine heikle Angelegenheit, denn eine gute Anbindung heißt oft auch Lärm, und den haben Mieter bekanntlich nicht so gern. Ob eine Mieterhöhung dennoch gerechtfertigt ist, wenn Mieter starkem Verkehrslärm ausgesetzt sind, musste das Amtsgericht Berlin-Mitte (AG) auch unter dem Gesichtspunkt bewerten, ob kurze Wege zu Bus, Bahn und Einkaufsmöglichkeiten den Wohnwert erhöhen.
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Eigentumsänderungen: Frist für Vorkaufsrecht des Mieters gilt auch bei Teileigentum
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Mieter ein Vorkaufsrecht hat, wenn an seiner Wohnung Teileigentum (Eigentum an einzelnen, nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen wie Laden- oder Büroflächen) statt Wohnungseigentum begründet wird. Dabei ging es auch um die Frist, in der ein Mieter dieses Recht ausüben muss.
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Berufsständisches Zuwendungsverbot: Berufsordnung macht Vermächtnis zugunsten des behandelnden Arztes nicht automatisch ungültig
Laut Berufsordnung ist es Ärzten verboten, von Patienten Geschenke oder Vorteile anzunehmen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, dass die ärztliche Entscheidung beeinflusst wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich in letzter Instanz mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei dieser ärztlichen Berufsregel um ein sogenanntes Verbotsgesetz handelt, das ein Vermächtnis eines Patienten zugunsten eines Arztes unwirksam macht.
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Verlängerung der Fortgeltungsanordnung: Bisheriges Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung gilt noch bis zum 31.03.2026
Bereits 2024 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die aktuelle Bestimmung zur Vaterschaftsanfechtung nach § 1600 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde vom Gericht daher aufgegeben, bis zum 30.06.2025 eine Neuregelung auf die Beine zu stellen.