Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?
Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]
Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr: Geht das?
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist und was Sie beachten sollten.
Umgang mit gekündigten Mitarbeitern: Was Arbeitgeber rechtssicher beachten müssen
Freistellung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Rückgabe: So gestalten Arbeitgeber den Umgang mit gekündigten Mitarbeitern rechtssicher.
Top-News
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Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
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Ungewissheit schützt nicht: Verjährung von Vermächtnisansprüchen bei unklarer Erbfolge
Ansprüche eines Vermächtnisnehmers gegen die Erben unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Für den Verjährungsbeginn wird regelmäßig auf eine Kenntnis des Vermächtnisnehmers von seiner Anspruchsberechtigung abgestellt. Dass Kenntnis hingegen nicht absolute Sicherheit über die Berechtigung bedeutet, musste auch ein Vermächtnisnehmer in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) feststellen.
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Recht auf rechtliches Gehör: Tod des Prozessbevollmächtigten unterbricht Verfahren automatisch
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste entscheiden, ob ein Verfahren automatisch unterbrochen wird, wenn der einzige Anwalt einer Partei im Prozessverlauf verstirbt. Dabei war auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen, ob und inwieweit es Folgen für das laufende Verfahren hat, wenn das mit dem Fall betraute Gericht nichts von dem Ableben des Prozessbevollmächtigen wusste.