Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Dass digitale Freiheit und Flexibilität auch dem Verbrechen nützen, ist nicht neu. Dennoch werden Vorsichtsmaßnahmen immer wieder ignoriert, so dass sich im Nachhinein Gerichte wie das Landgericht Koblenz (LG) um den entstandenen Schaden kümmern müssen. In diesem Fall ging ein unstrittiger Rechnungsbetrag an eine angeblich neue Bankverbindung. Man ahnt; das Geld war verloren – nur: Wer trägt die (Haupt-)Schuld daran?
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Zuständigkeit nach Ortswechsel: Verlängerung der Umgangspflegschaft ist als eigenes Verfahren zu behandeln
Getrennte Paare zieht es oft in unterschiedliche Richtungen, und das auch örtlich. Fraglich ist dann oft, wo im Rahmen einer Scheidung die Folgeverfahren durchzuführen sind: Am Ort der Trennung oder am neuen Lebensmittelpunkt? Da sich darüber auch zwei Amtsgerichte augenscheinlich nicht einig waren, musste das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) ein Machtwort sprechen.
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Unredliche Verhaltensweise: Anspruchssicherung nach Täuschung über Lieferfähigkeit anzuzahlender Luxusautos
Dass man mit Geld nicht alles kaufen kann, liegt unter anderem auch an Betrügern, die zwar das Geld wollen, aber dafür nichts zu geben bereit sind. Was passiert, wenn man einen beachtlichen Betrag anzahlt, weil man den Verkäufern von Luxusautos aufgesessen war, die augenscheinlich viel zu bieten, aber nichts zu liefern hatten, klärte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).