Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Laut Annonce unfallfrei: Anrecht auf Rückgabe des Gebrauchten trotz Zusatz zu „Unfallschaden“ im Kaufvertrag
Wenn die eine Seite etwas anderes behauptet als ihr Gegenüber, fragen Gerichte nach Beweisen. Als nach einem Autokauf, der zumindest die Käuferseite unglücklich zurückließ, eben solche Beweise vom Landgericht Kiel (LG) gefordert wurden, konnte es sich nur an zwei Schriftstücke halten. Doch vor allem diese widersprachen sich. Hatte der Käufer, der einen Zusatz im Vertrag nicht richtig gelesen hatte, nun das Nachsehen?
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Kein automatischer Vorsatz: Selbst eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % kann fahrlässiger Natur sein
Man kann es drehen, wie man will: 40 % sind nur zehn Zähler bis zur Hälfte, und ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in dieser Höhe sollte nicht einfach „aus Versehen“ passieren. Das Amtsgericht Landstuhl (AG) war da aber etwas dezidierterer Meinung, was dabei den automatischen Vorwurf des Vorsatzes anging. Und so zeigt der folgende Fall hervorragend auf, wie Gerichte mit dem richtigen Augenmaß urteilen.
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Grundbuchberichtigung ohne Erbschein? Gültigkeit von Änderungen des notariellen Testaments nur durch Erbscheinsverfahren feststellbar
Bei einer Grundbuchberichtigung kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses nur in den Erbfällen verzichtet werden, in denen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll ausreicht. Auch, wenn sich alle Erben einig sind und die Erbenstellung glaubhaft machen können, kann nur in Ausnahmefällen auf den Erbschein verzichtet werden. Ob Letzteres der Fall war, musste das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) klären.