Verstoß gegen § 538 BGB: Schönheitsreparaturklausel zur Reinigung der Fußböden unwirksam
Schönheitsreparaturklauseln sind in der Vergangenheit schon so einigen Vermietern böse auf die Füße gefallen. Das Amtsgericht Hamburg (AG) beschäftigte sich mit dem Thema und neben der Kernfrage, welche Schönheitsreparaturen ein Mieter übernehmen muss, auch damit, ob eine vertragliche Pflicht zur Reinigung der Fußböden wirksam ist.
Paralleler Wohnungsmietvertrag: Mietvertrag für Garage kann als rechtlich eigenständiger Vertrag gelten
Das Amtsgericht Hamburg (AG) befasste sich mit der Frage, ob ein Mietvertrag über eine Garage automatisch mit dem Wohnraummietvertrag verbunden ist, wenn beide Verträge ähnlich aussehen. Im Verfahren ging es um die Kündigung des Garagenmietvertrags und die Frage, wer rechtlich Mieter des Stellplatzes war.
Nach Verwalterwechsel: Keine Pflicht für ehemaligen Verwalter zur Erstellung der Abrechnung des Vorjahres
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte, ob eine ehemalige Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet werden kann, die Jahresabrechnung für das vergangene Jahr zu erstellen. Im Verfahren ging es darum, wer rechtlich für die Abrechnung verantwortlich ist, nachdem die dafür verantwortliche Position am Jahresende neu besetzt wurde.
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Rauchbelastung vom Nachbargrundstück: Videomaterial und subjektives Empfinden begründen allein noch keinen Unterlassungsanspruch
Wo Feuer ist, ist bekanntlich auch Rauch. Ob dessen reine Existenz bereits Anlass für nachbarschaftliche Unterlassungsansprüche bietet, beschäftigte erst das Landgericht Cottbus (LG) und dann das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG). Letzteres machte in seinem Urteil nicht nur deutlich, dass Gerichte für eine fundierte Rechtsprechung gut vorbereitete Klagen als unabdingbare Grundlage voraussetzen, sondern auch warum.
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Nachlasspflegschaft: Sicherung des Nachlasses geht vor möglichem Gewinn
In diesem Fall musste geklärt werden, ob ein Nachlasspfleger ein zum Nachlass gehörendes Haus verkaufen durfte, um Wertverluste beispielsweise durch bauliche Alterungsprozesse des Gebäudes zu vermeiden. Eine mögliche Erbin hatte diesem Verkauf widersprochen, das Nachlassgericht den Verkauf aber zunächst genehmigt. Lesen Sie hier, was das Saarländische Oberlandesgerichts (OLG) dazu meinte.
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Möbellagerung trotz Kündigung: Nutzungsentschädigung gibt es nur bei erkennbarem Rücknahmewillen des Vermieters
Wer nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung nicht zurückgibt, kann zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung an den Vermieter verpflichtet werden. Das aber gilt nur dann, wenn dieser die Herausgabe der Wohnung zuvor explizit gefordert hat. Selbst eine laufende Auseinandersetzung über eine eventuelle Unwirksamkeit der Kündigung ändert daran nichts. Das zeigt auch dieser Fall, den letztlich der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hatte.