Rote Ampel überfahren: Welche Strafe droht?
Das Wichtigste in Kürze Die Inhalte dieses Beitrags sind nach bestem Wissen erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Für eine Bewertung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Ein Rotlichtverstoß gehört zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten, die besonders streng geahndet […]
Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr: Geht das?
Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB: Wann eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich ist und was Sie beachten sollten.
Umgang mit gekündigten Mitarbeitern: Was Arbeitgeber rechtssicher beachten müssen
Freistellung, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Rückgabe: So gestalten Arbeitgeber den Umgang mit gekündigten Mitarbeitern rechtssicher.
Top-News
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Betriebsgefahr bei geparktem Auto: Wer durch sein Parkverhalten eine Gefährdungslage schafft, trägt bei Unfall eine Mitschuld
Dass vor Schwimmbädern nicht nur Parkplätze knapp, sondern auch Nerven oft überhitzt sind, steht außer Frage. Sich deshalb aber im Recht zu fühlen, wenn man zwar nicht auf Markierungen parkt, aber durch seine Platzwahl andere erheblich behindert, machte das Amtsgericht München (AG) nicht mit. Es ging um die Frage, ob man im Ernstfall mit einer somit selbstgeschaffenen Gefährdungslage den Anspruch auf vollen Schadensersatz verwirkt.
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Begünstigungsverbot von Mandatsträgern: Betriebsmitglied erhält keine Entschädigung wegen entgangener Privatnutzung des Dienstwagens
Wer sich im Betriebsrat engagiert, genießt gesetzliche Sonderrechte. Arbeitgeber sollten sich bei der Bevorzugung von Betriebsratsmitgliedern hingegen sehr zurückhalten, wie dieser Fall des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG) beweist. Dabei prüfte es den Anspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds auf eine Entschädigung für die entgangene Privatnutzung eines Dienstwagens und fokussierte dabei das Begünstigungsverbot für Mandatsträger nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
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Amtspflichtverletzung: Notar haftet für Schaden durch verspätetes Nachlassverzeichnis
Pflichtteilsberechtigte können von Erben verlangen, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird. Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Notar haften muss, wenn er ein solches Nachlassverzeichnis zu spät erstellt und dadurch – wie hier – einen nicht unerheblichen Schaden auf Seiten des ihn beauftragenden Erben verursacht hat.