Kanzlei geschlossen: Vom 12.02. bis einschl. Rosenmontag, 16.02. sind wir nicht im Haus. Ab 17.02. sind wir wieder für Sie da.

Scheidung ohne Trennungsjahr in beiderseitigem Einvernehmen – Ist das möglich?

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist bei beiderseitigem Einvernehmen nicht möglich. Das einjährige Getrenntleben nach § 1566 BGB ist zwingend erforderlich. Nur die Härtefallscheidung nach § 1565 Abs. 2 BGB erlaubt Ausnahmen bei unzumutbarer Härte durch schwere Gewalt, Straftaten oder extreme Verhaltensweisen des Ehepartners.

Kann man ohne Grund gekündigt werden? Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten

Kann man ohne Grund gekündigt werden? Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Arbeitgeber müssen personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe nachweisen. In der Probezeit und Kleinbetrieben gelten Ausnahmen, wobei Willkürverbot und Diskriminierungsschutz bestehen bleiben.

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    Unzulässige Beeinflussung: Irreführende Gestaltung beim Abschluss einer Ticketversicherung

    Beim Design von Websites sollte in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht bei dem Motto „Mach groß, mach bunt, mach laut!“ stets Vorsicht geboten sein. Denn Verbraucherschützer haben ein Auge darauf, wenn Verbraucher manipuliert werden. In diesem Fall prüfte das Oberlandesgericht Bamberg (OLG), ob die grafische Gestaltung auf der Internetseite eines Ticketanbieters bei Abschluss einer Ticketversicherung zulässig war.

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    Mit Bierdose am Beckenrand: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach versehentlichem Zahnbruch beim Ballspiel

    Eben noch gelacht vor lauter Frohsinn und schon fehlt ein Schneidezahn – es geht oft besonders schnell mit folgenreichen Versehen, wenn Sonne, Spaß, Wasser und womöglich gar Alkohol im Spiel sind. So musste das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG) die Folgen eines Urlaubsspaßes bewerten und dabei die Frage klären, ob ein Mann, der beim Ballspielen vom Ball getroffen wurde und dabei einen Zahn verlor, Ersatz verlangen konnte.

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    Der Politikbetrieb ist nicht erst mit Social-Media-Kanälen zu einem Haifischbecken geworden, jedoch zu einem weitaus umtriebigeren. Hier ging es um einen Beitrag auf dem Telegramkanal der Partei „Freie Sachsen“, gegen den sich ein „Die Linke“-Abgeordneter zu wehren versuchte. Er war darin namentlich genannt worden, sah seinen Ruf damit gefährdet und klagte auf Schadensersatz. Das letzte Wort hatte hier der Bundesgerichtshof (BGH).